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Wie wird die CE-Kennzeichnung bei Unikaten (Leuchten, bestehend aus Lampenfuß, Kabel und Stecker) gehandhabt?
KomNet Dialog 25089
Stand: 24.01.2016
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen
Frage:
Ich möchte meine selbst hergestellten Leuchten aus Holz und Beton im kleinen Rahmen verkaufen. Die Lampenfüße werden mit Lampenfassung, Kabel und einem Stecker versehen. Der Zusammenbau soll vor Verkauf von einem Elektriker durchgeführt werden. Für die gesamte Leuchte benötige ich jedoch ein CE Kennzeichen, was sich aber als schwierig und wohl kostenspielig entpuppt. Dabei frage ich mich: Wie werden CE Kennzeichen bei Unikaten überhaupt gehandhabt? Alle Lampenfüße sind per Hand hergestellt und einzigartig. Wie würde es denn aussehen, wenn ich eine Art "Bauskasten" verkaufe? Also Lampenfüße, Kabel, Lampenfassung, Stecker, Glühbirne alles separat. Zusammenbau würde dann durch den Käufer bzw. richtigerweise durch einen vom Käufer beauftragten Elektriker erfolgen. Letzte Idee und Frage: Wie würde es mit dem Kennzeichen aussehen, wenn ich entweder nur die Lampenfüße verkaufe und keine elektrischen Teile? Die Käufer müssten dann diese selbst erstehen und zusammenbauen (lassen). Bräuchten die Leuchten dann trotzdem ein Kennzeichen?
Antwort:
Das EU-Recht ist für Endverbraucher "etwas" unübersichtlich. Die formal richtige Sichtweise ergibt sich aus der folgenden Darstellung der Rechtslage:
Dazu müssen Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie durchgeführt werden. Die Hersteller oder ihre Bevollmächtigten im Europäischen Wirtschaftsraum bestätigen dies durch das Anbringen des CE-Zeichens gemäß Anhang III A der Niederspannungsrichtlinie auf den Leuchten. Außerdem muss für jeden Leuchtentyp eine Konformitätserklärung gemäß Anhang III B der Niederspannungsrichtlinie erstellt und die technischen Unterlagen gemäß Anhang IV Nr. 3 der Niederspannungsrichtlinie zur Einsichtnahme für die zuständige Marktaufsichtsbehörde bereitgehalten werden. Sofern Leuchten harmonisierten Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass die Leuchten den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie genügen.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß der von Ihnen angedachte Weg eine ganze Kette von Verantwortungen schafft. Ob diese Verantwortung von den Personen getragen werden kann, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, nur den Lampenfuß zu verkaufen. Die Beschaffung der weiteren Teile und der Zusammenbau wäre dann Sache der jeweiligen Endverbraucher.