Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Handelt es sich bei der genannten Vorrichtung um eine unvollständige Maschine oder um eine auswechselbare Ausrüstung?

KomNet Dialog 11475

Stand: 17.12.2019

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

Favorit

Frage:

Wir entwickeln, konstruieren und fertigen komplexe Spannvorrichtungen für unseren Eigenbedarf. Mit diesen Vorrichtungen werden Teile auf computergesteuerten Werkzeugmaschinen gespannt, um eine Fräs-, Dreh- oder Schleif-Bearbeitung mit Werkzeugen durchzuführen. Diese Vorrichtungen werden hydraulisch oder pneumatisch betätigt und sind mit Spannzylindern und Ventilen bestückt. Sie werden an maschinenseitig vorhandene Anschlüsse angekuppelt und mit dem jeweiligen Medium versorgt. Die Steuerung der Werkzeugmaschine übernimmt dadurch die Betätigung dieser Vorrichtungen. Das heisst, die Vorrichtung ist ohne die entsprechende Werkzeugmaschine nicht einsetzbar und kann dann keine Funktion erfüllen. Gleichzeitig kann die Werkzeugmaschine nur mit der Vorrichtung ihre Funktion erfüllen. Die Vorrichtung lässt sich durch den Bediener der Werkzeugmaschine auf- und abbauen. Es gibt unterschiedliche Vorrichtungen, je nachdem, welche Teile gefertigt werden. Nun zu meiner Frage: Handelt es sich bei so einer Vorrichtung um - eine unvollständige Maschine oder um - eine auswechselbare Ausrüstung?

Antwort:

Gemäß Art. 2 b) der Maschinenrichtlinie ist eine auswechselbare Ausrüstung eine Vorrichtung, die durch den Bediener einer Maschine selbst anzubringen ist und die die Funktion einer Maschine "ändert" oder "erweitert", wie z. B. ein Halter für einen Handbohrmaschine, wodurch beim Zusammenbau eine Standbohrmaschine entsteht.


Nicht als auswechselbare Ausrüstungen werden Werkzeuge erfasst. Werkzeuge sind in der Maschinenrichtlinie nicht definiert.


"Unvollständige Maschinen" sind im Artikel 2g) Rl 2006/42/EG wie folgt definiert:


„...unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden;"


Eine Spannvorrichtung (vergleichbar Backenfutter oder Maschinenschraubstock) ändert oder erweitert zunächst nicht die Funktion der Werkzeugmaschine, sondern dient dem Befestigen (Halten) des Werkstückes zur Bearbeitung durch die Werkzeugmaschine.


Bei der Vorrichtung handelt es sich aber um eine auswechselbare Ausrüstung, wenn hierdurch die Funktion der Werkzeugmaschine geändert bzw. erweitert wird (z.B. durch den Anbau einer Zusatzsatzvorrichtung an eine Drehmaschine lassen sich an dieser dann auch Fräsarbeiten ausführen oder durch die Zusatzvorrichtung lassen sich neue, bisher nicht produzierbare Werkstücke oder andere, vom Hersteller der Werkzeugmaschine ursprünglich nicht vorgesehene Werkstücke bearbeiten).


Ggf. muss im Einzelfall vor Ort unter Beteiligung der zuständigen Aufsichtsbehörde die Entscheidung getroffen werden, ob es sich bei der beschriebenen Vorrichtung um eine auswechselbare Ausrüstung oder um ein Werkzeug handelt. Die Adressen der zuständigen Marktaufsichtsbehörde sind unter www.icsms.de zu recherchieren.