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Welche Dinge sind zu beachten, wenn im Betrieb Transportboxen/Transportgestelle selbst nach eigenen Bedürfnissen gebaut werden?

KomNet Dialog 28160

Stand: 22.12.2016

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

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Frage:

Welche Dinge sind zu beachten, wenn im Betrieb Transportboxen/Transportgestelle selbst nach eigenen Bedürfnissen gebaut werden? Dabei geht es in der Regel um Stahlrahmenkonstruktionen, um Arbeitsmittel für bestimmt Arbeiten sinnvoll zusammenzustellen und zu organisieren. Die Einheiten würden -so die Idee- mit einem Transporter auf eine Baustelle gefahren und mit einem Kran oder Stapler abgeladen werden. Es kann vorkommen, dass Einheiten in Baugruben oder Gräben gehoben werden müssen. Angedacht ist z.B auch, Druckgasflaschen für Schweißgase in entsprechenden Halterungen an den Einheiten zu befestigen. Ist bei entsprechendem Nachweis über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, z.B. für Schweißmaschine, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und ggf. Betriebsanweisung für die Verwendung ausreichend? Oder muss ggf. eine Konformitätserklärung erstellt werden?. Gibt es hier ggf. Dienstleister, die eine "Abnahme" vornehmen können?

Antwort:

Die von Ihnen beschriebenen Transportboxen/-gestelle benötigen keine Konformitätserklärung. Nachweise über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, außerdem der Schweißnähte, Qualifikation des Schweißers, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung und ggf. Betriebsanweisung ist für die Verwendung ausreichend. Zudem ist die Kennzeichnung des Eigengewichtes und des max. Ladegewichtes anzubringen.

Entsprechende Abnahmen können durch die Prüforganisationen durchgeführt werden (Stichwort: GS-Zeichen).