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Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
sind, und in den Staaten, mit denen sog. Mutual Recognition Agreements (MRA) bestehen (Schweiz, Türkei), die Maschinenrichtlinie Anwendung findet, so dass ggf. auch Sprachen wie z. B. Türkisch, Isländisch oder Norwegisch mit zu berücksichtigen sind.Die Betriebsanleitung muss somit in der Sprache verfasst sein, die das jeweilige Mitgliedsland bei seinem Beitritt zur EU als Amtssprache erklärt hat. Sofern hier mehrere ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 17403
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
gasbetriebenen Geräte werden von der RL für Gasverbrauchseinrichtungen nicht erfasst.Unabhängig davon müssen Sie prüfen, ob unter Umständen die Druckgeräte-RL oder die EMV-RL greift. Je nach Ausstattung des Gerätes wäre das denkbar.Wenn das Gerät mit einem Antrieb ausgerüstet ist, dann greift die Maschinenrichtlinie. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
Wenn Sie eine neue Maschine unter Verwendung von alten Teilen bauen, dann gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abstriche. Das heißt, es gilt der Stand der Technik anno 2019. Das gilt selbstverständlich auch für den Elektromotor hinsichtlich Niederspannungs-Richtlinie und EMV-Richtlinie. Die Risikobeurteilung und die Konformitätserklärung muss für den gesamten Prüfstand erstellt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten.Handelt es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG, waren bereits die Anforderungen der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV - (Maschinenverordnung) beim Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme zu berücksichtigen. Hieraus folgt, dass die Anlage nur betrieben ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet“. Sollten aus Satz 1 noch Unklarheiten bestehen ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
Im Anhang I, Ziffer 1.7.4 der Maschinenrichtlinie werden Vorgaben in Bezug auf die Betriebsanleitung gemacht. Sowohl hier wie Artikel 5 Absatz 1b der Maschinenrichtlinie werden keine Angaben über die Form der Betriebsanleitung gemacht.Die Betriebsanleitung (auch Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanleitung) stellt das wichtigste Dokument dar, welches der Hersteller eines Produktes an den Verwender ...
Stand: 13.01.2022
Dialog: 17995
Lastaufnahmemittel fallen gemäß § 2 in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV). Die Maschinenrichtlinie schließt auch für den Eigengebrauch hergestellte Produkte ein (9. ProdSV, § 2 Ziff.10). Somit muss für die genannten Lastaufnahmemittel entsprechend § 3 der Maschinenverordnung eine Konformitätserklärung ausgestellt ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
nun bei Ihnen in die Gebäudestruktur eingebaut wird und als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden soll. Der entsprechende Akteur muss dann alle anwendbaren Pflichten der 9. ProdSV in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
, sind neben dem ProdSG ggf. zusätzlich weitere Verordnungen zum ProdSG zu betrachten, wie z. B. die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9. ProdSV. Hier finden sich dann auch Regelungen und Vorgaben die ggf. eine CE-Kennzeichnung erforderlich machen und die sich mit Bedienungsanleitung und Herstellerkennzeichnung auseinandersetzen. In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 11.04.2018
Dialog: 18303
„Spielplatzgeräte für die öffentliche Nutzung“ fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie). Ob ein Spielgerät in den Anwendungsbereich z. B. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) oder der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) fallen kann, ist ggf. zu prüfen und kann zur CE- Kennzeichnung mit allen Konsequenzen führen. In jedem Fall ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 25002
zur Verwendung bereitgestellt werden. Die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) ist eine Verordnung im Sinne des § 8, mit der die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht übernommen wurde. Hieraus folgt, dass diese Maschine entsprechend Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG beschaffen sein muss und die übrigen Anforderungen für die Bereitstellung ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 16199
und auch Rohrleitungen der Gasversorgungsstation für Drücke PS > 0,5 bar unterliegen der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, soweit sie nicht als Druckgeräte der Kat. I von dem Konformitätsbewertungsverfahren der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfasst werden. Entsprechende Rohrleitungen für Fluide der Gruppe 1 (u. a. Fluor) müssen einem Konformitätsbewertungsverfahren nach RL 97/23/EG unterzogen werden und sind mit der CE ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten.Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149