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, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der a) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder b) ein Produkt wiederaufarbeitet ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist mindestens problematisch.Das Produktsicherheitsrecht (ProdSG) verlangt zur Zuordnung der Produkte regelmäßig ein eindeutiges Identifikationsmerkmal. Dies wird normalerweise über die Typenbezeichnung realisiert. Grundsätzlich spricht aber auch nichts dagegen, eine Kombination aus Typenbezeichnung und Seriennummer zu nutzen, um das jeweilige Produkt den ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43266
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine den gelten ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr a ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
erfüllt;b) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;d) die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führ ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Die verwendungsfertigen Produkte (hier elektrische Betriebsmittel zum Einbau in Möbel) sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. Zu beachten sind beim Einbau die vom Hersteller vorgegebenen Einbauhinweise. Vor allem die Hinweise, welche die sicherheitsrelevanten Angaben betreffen (z. B. richtiger elektrischer Anschluss, Abstand zu brennbaren Oberflächen, Lüftung,…). Der Einbau ist i. d. R ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 18245
sich folgende Anforderungen an das Inverkehrbringen unvollständiger Maschinen: - Durchführung einer Risikobeurteilung - Auflistung, welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen - nach Wahl des Herstellers - angewandt wurden und eingehalten werden (Anhang II 1 B, Satz 2 Nr. 4 und Anhang VII B a) - Ermittlung und Angabe der Restrisiken - Maßnahmen treffen bei Serienfertigung, um ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
, dassa) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden;b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird;c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ausgestellt wurde.(2) Die Montageanleitung und die Einbauerklärung sind der unvollständigen Maschine bis zu ihrem Einbau in die vollständige Maschine beigefügt und sind anschließend Teil der technischen ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
von Sportausrüstungen (wie Tennisschläger oder Hockeyschläger) im Rahmen einer Dienstleistung, die z. B. in den Geschäftsräumen bzw. auf dem Betriebsgelände des Dienstleisters verwendet werden ( z. B. Hockey- oder Tennishalle), ist ein Bereitstellen nach dem ProdSG, da der Verbraucher selbst diese aktiv verwenden kann (siehe LASI Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz LV 46, Ziff. 2/1).Somit dürfen Sportausrüstungen ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
Im Prinzip ja, das kann mehrere Gründe haben:a) Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund anderer auf das Produkt anwendbarer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.b) Die CE-Kennzeichnung ist auf Komponenten der unvollständige Maschine angebracht (z. B. Elektrische Komponenten - aufgrund der Niederspannungsrichtlinie und/oder EMV Richtlinie) oder auf Sicherheitsbauteilen (z. B ...
Stand: 11.07.2014
Dialog: 21543
für den freien Warenverkehr, das Inverkehrbringen und/ oder der ersten Inbetriebnahme eines neuen Produktes ist. Wird die Leuchte mit alternativen Angeboten umgerüstet und werden die Eigenschaften für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verändert, so bleiben auch z. B. Prüfzeichen, wie TÜV, VDE usw. gültig. Verantwortlich für die Retrofit-Lampe ist der Inverkehrbringer dieses Produkts ...
Stand: 21.11.2014
Dialog: 22353
Stapler-Tender sind „auswechselbare Ausrüstung“ i. S. des Art.2 b) der Maschinenrichtlinie, d.h. "eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern". Damit fallen diese Produkte unter den Geltungsbereich des Art. 1 b) der Maschinenrichtlinie. Solche auswechselbaren Ausrüstungen ...
Stand: 26.11.2020
Dialog: 43185
einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden41; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird42; c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ausgestellt wurde. (2) Die Montageanleitung und die Einbauerklärung sind der unvollständigen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Wir haben in 1998/1999 eine Förderanlage zum Transport von Europaletten von einem Gebäude in ein anderes installiert. Der Hersteller hat uns diese mit einer EG Herstellererklärung im Sinne der EG Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, Anh.II B überlassen. Jetzt soll die Anlage am Endpunkt um 3m eingekürzt werden und eine Verpackungsmaschine angegliedert werden. Dabei kommt die Streitfrage auf, muss ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.Sofern eine ggf. zutreffende EU-Richtlinie nicht nur für das erstmalige Inverkehrbringen, sondern auch für die Herstellung zur eigenen Verwendung anzuwenden ist (z. B. die Maschinenrichtlinie), so sind bei der Herstellung zur eigenen Verwendung neben den materiellen Anforderungen auch die sich hieraus ergebenden formalen Anforderungen (Erstellen ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
dieser Richtlinie zu bilden.In Artikel 13 ist folgendes Verfahren für unvollständige Maschinen nachzulesen:„(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dassa) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden;b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird;c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Die beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und ggf. auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachtenden Anforderungen sind spezialgesetzlich geregelt, wie z. B. im Chemikaliengesetz - ChemG, der Gefahrstoff-Verordnung - GefStoffV - oder verschiedenen Verordnungen der EU wie z. B. REACH oder CLP-VO. Bezüglich der Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen aus Maschinen (Luft getragene ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072