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Gibt es Vorschriften zum Thema Gefahrstoffe, die in Maschinen eingebaut sind?

KomNet Dialog 25072

Stand: 22.10.2015

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

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Frage:

Gibt es Vorschriften zum Thema Gefahrstoffe, die in Maschinen eingebaut sind?

Antwort:

Die beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und ggf. auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachtenden Anforderungen sind spezialgesetzlich geregelt, wie z. B. im Chemikaliengesetz - ChemG, der Gefahrstoff-Verordnung - GefStoffV - oder verschiedenen Verordnungen der EU wie z. B. REACH oder CLP-VO.

Bezüglich der Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen aus Maschinen (Luft getragene und nicht Luft getragene Emissionen) ist die grundlegende Sicherheitsanforderung gemäß Ziff. 1.5.13 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG zu beachten.

Hinsichtlich von freigesetzten oder verwendeten Stoffen, von denen ein Explosionsrisiko ausgeht, gelten zudem die Anforderungen der Ziff. 1.5.7 des Anhangs I RL 2006/42/EG, nach der jedes Explosionsrisiko zu vermeiden ist.

Welche konkreten Maßnahmen im jeweiligen Einzelfall erforderlich sind, muss der Hersteller im Rahmen der durch ihn durchzuführenden Risikobeurteilung (siehe Allgemeine Grundsätze des Anhangs I der RL 2006/42/EG) festlegen.

Allgemeine Spezifikationen für die Vermeidung von Risiken durch Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen sind hierzu in der zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelisteten harmonisierten Norm DIN EN 626 Teil 1 und Teil 2 enthalten.