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, dass manuell angetriebene Maschinen, die für das Heben von Lasten vorgesehen sind, und zwar unabhängig davon, ob Güter oder Personen oder beides der Maschinenrichtlinie unterliegen. Beispiele für derartige Maschinen sind manuell angetriebene Flaschen- und Kettenzüge und Krane, Wagenheber, Hubtische, Palettenhubwagen und Stapler sowie fahrbare Hubarbeitsbühnen (Leitfaden für die Anwendung ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme der einzelnen Maschinen einschließlich der Eigenbaumaschinen die Pflichten nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 43835
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1 ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Stapler-Tender sind „auswechselbare Ausrüstung“ i. S. des Art.2 b) der Maschinenrichtlinie, d.h. "eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern". Damit fallen diese Produkte unter den Geltungsbereich des Art. 1 b) der Maschinenrichtlinie. Solche auswechselbaren Ausrüstungen ...
Stand: 26.11.2020
Dialog: 43185
Wir gehen davon aus, dass die manuelle Krafteinwirkung nicht direkt einwirkt, sondern die Kraft gespeichert wird, so dass die Maschine, nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat, weiterhin funktionieren kann. Damit ist die Anwendung der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9. ProdSV - i. V. m. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gegeben. Zur Abgrenzung ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
Betriebsanweisungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung und die Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 BetrSichV. Hierbei wird er in der Regel seine Sicherheitsfachkraft um Unterstüzung bitten.Sofern die Pressenkraft einer Handhebelpresse ausschließlich mechanisch durch menschliche Muskelkraft übertragen wird, fällt diese nicht unter den Gültigkeitsbereich der Maschinenrichtlinie. Wenn die Muskelkraft z.B ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung ...
Stand: 03.04.2020
Dialog: 19011
Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind vom Hersteller alle dort beschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
Lastkraftwagen für den öffentlichen Straßenverkehr sind von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der Maschinenverordnung (9.ProdSV) ausgenommen. Eine entsprechende EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie kann somit auch nicht ausgestellt werden. Für Lastkraftwagen ist allerdings eine Typgenehmigung erforderlich. Zuständige Behörde ist das Kraftfahrbundesamt (KBA). https://www.kba.de ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43686
Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 27998
Frage 1:Zur Beantwortung der Frage wird § 35 des Leitfadens zur aktuellen Maschinenrichtlinie herangezogen. Dort heißt es u. a.:"…Die beweglichen Teile von Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, müssen von einer anderen Energiequelle als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden. Maschinen, die von der unmittelbar ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
Das von Ihnen beschriebene Härtemessgerät für Zucker ist eine Maschine i.S. Maschinenrichtlinie. Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" i. V. mit Artikel 2 "Begriffsbestimmungen" der MRL bezeichnet der Ausdruck "Maschine" u. A.:eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479