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Die verwendungsfertigen Produkte (hier elektrische Betriebsmittel zum Einbau in Möbel) sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. Zu beachten sind beim Einbau die vom Hersteller vorgegebenen Einbauhinweise. Vor allem die Hinweise, welche die sicherheitsrelevanten Angaben betreffen (z. B. richtiger elektrischer Anschluss, Abstand zu brennbaren Oberflächen, Lüftung,…). Der Einbau ist i. d. R ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 18245
Für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gilt:"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 3595
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390
Nach der Niederspannungsrichtlinie dürfen neue elektrische Betriebsmittel nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie u. a. entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Dazu gehört auch, dass die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt, auf den elektrischen ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
Die elektrisch gesteuerten, versenkbaren Poller (Polleranlage) sind Maschinen i. S. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie – MRL). Gemäß Art. 2a „Begriffsbestimmungen“ ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
Elektrische Betriebsmittel sind gemäß der Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014/35/EU mit einem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Mit dieser Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller, dass sein Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Erzeugnis zutreffenden europäischen Richtlinien (z.B. Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinenrichtlinie usw.) entspricht ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 15669
Im Prinzip ja, das kann mehrere Gründe haben:a) Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund anderer auf das Produkt anwendbarer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.b) Die CE-Kennzeichnung ist auf Komponenten der unvollständige Maschine angebracht (z. B. Elektrische Komponenten - aufgrund der Niederspannungsrichtlinie und/oder EMV Richtlinie) oder auf Sicherheitsbauteilen (z. B ...
Stand: 11.07.2014
Dialog: 21543
Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
Ein Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, muss beim erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt die Voraussetzungen der Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt - 1. ProdSV - erfüllen. Auch unterliegt ein solcher ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
Aus Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich, welche Anforderungen an den Inhalt einer EG-Konformitätserklärung für eine Maschine zu stellen sind.U.a. ist hiernach der Name und die Anschrift der Person anzugeben, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein. Hier ist nicht angegeben, ob ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
Gasverbrauchseinrichtungen müssen nur gekennzeichnet werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:"a) „Geräte“ Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 °C betrieben werden. Gas-Gebläsebrenner und die zugehörig ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist Die Definition für den Hersteller einer Maschine findet sich in Artikel 2 Buchstabe i). Danach ist Hersteller "jede natürliche oder juristische Person ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
) konkretisiert. Danach haben die Hersteller zu gewährleisten, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten elektrischen Betriebsmittel eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen.Danach muss zwar nicht zwingend eine Seriennummer in Kombination mit dem Produkttyp auf dem Produkt angebracht sein. Die Anbringung einer Seriennummer, mit der ein Bezug ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43324
Leider lässt sich aus der Frage nicht erkennen, welche Rolle Ihr Betrieb einnimmt: Handelt es sich dabei um den gewerblichen Betreiber oder sollen die Manipulatoren weiter verkauft werden (da Sie auch von Inverkehrbringen sprechen)?Im letzteren Fall wäre Ihr Betrieb ein Wirtschaftsakteur (Händler oder Einführer) nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). In diesem Fall dürften Sie die entsprechen ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil der Bedienung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
oder Kommissionsnummer, - zulässige Fach- oder Feldlasten, - gegebenenfalls elektrische Kenndaten. Sofern die zulässigen Fach- oder Feldlasten nicht bekannt sind, müssten sie anderweitig, z.B. von einem Statiker, ermittelt werden. Hinweis: Immer mehr Produkte müssen nach dem Bauproduktenrecht, wie z. B. der Bauproduktenverordnung am Markt bereitgestellt werden und dann eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies ist ein sehr ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040