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KomNet-Wissensdatenbank

Ist eine Seriennummer bei einem Technischen Gerät (Lampe) Pflicht?

KomNet Dialog 43324

Stand: 04.11.2020

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

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Frage:

Ich möchte ein Produkt aus China (1.000 Stück) für meinen Onlineshop bestellen . Das Produkt hat keine Seriennummer und der Hersteller hat keine Ahnung, wie man die erstellt. Ist eine Seriennummer bei einem Technischen Gerät (Lampe) pflicht? Wenn ja, wissen sie, wie man das Produkt serialisiert ?

Antwort:

Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) hat u.a. der Einführer bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt (unter 3.) eine eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen. Diese Anforderung wird in Artikel 6 Absatz 5 der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) konkretisiert. Danach haben die Hersteller zu gewährleisten, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten elektrischen Betriebsmittel eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen.

Danach muss zwar nicht zwingend eine Seriennummer in Kombination mit dem Produkttyp auf dem Produkt angebracht sein. Die Anbringung einer Seriennummer, mit der ein Bezug auf eine Produktionscharge hergestellt werden kann, ist aber dringend anzuraten. Denn sollte ein Rückruf eines Produktes erforderlich werden, bei dem sich die sicherheitstechnischen Mängel zwar auf Produkte bestimmter Chargen eingrenzen ließen, dann müssen beim Fehlen der Kennzeichnung/der Seriennummer auf den Produkten alle Produkte mit gleicher (allgemeinerer) Kennzeichnung oder gleichem Design zurückgerufen werden, was neben dem Imageschaden zu einem erheblichen finanziellen Schaden für den Einführer führt.

Nähere Informationen zur Frage, wie die Produkte „serialisiert“ werden, finden Sie in der Norm ISO 8000-2.


Hinweis:

Normen können kostenpflichtig über den Beuth Verlag bezogen werden.