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eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr stattfindet. Die Absicht einer Gewinnerzielung ist hierbei nicht erforderlich!Diese Voraussetzungen liegen hier vor, so dass für den Verkauf der aufgeführten Produkte die Anforderungen des ProdSG zu berücksichtigen sind.Für diese Produkte, sofern es sich nicht um Spielzeug handelt, bestehen keine besonderen EG-Vorschriften. Demnach ist eine CE-Kennzeichnung ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
und eine CE Kennzeichnung angebracht werden. Werden diese Produkte ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt, muss zusätzlich Folgendes beachtet werden:Produkte müssen entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sein und dürfen bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
oder Kommissionsnummer, - zulässige Fach- oder Feldlasten, - gegebenenfalls elektrische Kenndaten. Sofern die zulässigen Fach- oder Feldlasten nicht bekannt sind, müssten sie anderweitig, z.B. von einem Statiker, ermittelt werden. Hinweis: Immer mehr Produkte müssen nach dem Bauproduktenrecht, wie z. B. der Bauproduktenverordnung am Markt bereitgestellt werden und dann eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies ist ein sehr ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
Gasverbrauchseinrichtungen müssen nur gekennzeichnet werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:"a) „Geräte“ Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 °C betrieben werden. Gas-Gebläsebrenner und die zugehörig ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
der Risikobewertung, technische Dokumentation und Betriebsanleitung, anbringen der CE-Kennzeichnung etc.) zu beachten.Ein Verstoß gegen § 5 BetrSichV für sich alleine ist nicht bußgeldbewehrt, wobei sich aber bei Nichtbeachtung der Anforderungen aus den Rechtsvorschriften, die die EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen auch bei Eigenherstellung ahndungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Maschinenverordnung - 9 ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts.Entsprechende Verträge mit den Herstellern aus Drittstaaten sind daher unbedingt empfehlenswert.Falls die importierten Produkte ein GS-Zeichen tragen, sind Sie verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Kennzeichnung zu überprüfen und die Überprüfung zu dokumentieren (s. § 22 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG).Fallen die von Ihnen bezeichneten Stehlampen ...
Stand: 22.03.2014
Dialog: 20712
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704
sowie alle Kennzeichnungen müssen klar, verständlich und deutlich sein.“Des Weiteren sind die Pflichten der Einführer und Händler im Hinblick auf die Sprache der Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen zu berücksichtigen.Die Anforderungen an die Sprache der Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen gemäß § 6 „Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers“ der 11. ProdSV ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 9057
“. Sie kommen oft als endlose Einweg-Hebebänder oder als Schlaufen-Einweg-Hebebänder in der außerbetrieblichen Transportkette vor.1.2 Einweg-Hebebänder nicht nach DIN 60005Einweg-Hebebänder, die nicht nach DIN 60005 hergestellt wurden, können sehr unterschiedliche Etiketten und Kennzeichnungen aufweisen.Erkennbar sind diese Einweg-Hebebänder daran, dass sie mit folgenden oder sinngleichen Bezeichnungen ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43700
Kennzeichnung / Beschriftung, Verbraucherinformationen, … u. s. w.Für Fragen, die mit Sicherheit noch zu klären sind, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich z. B. in Verbindung setzen mit:- Herstellern, die entsprechende Erfahrungen haben- Notifizierten Stellen (TÜV, Dekra, Nemko, …)- Für Sie zuständige Marktüberwachungsbehörden ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
auch die Art und Weise, wie mit den nicht abgedeckten wesentlichen Anforderungen umgegangen wird, in den technischen Unterlagen dokumentiert werden."Fazit:Sie können die harmonisierte Norm auf der Konformitätserklärung nennen, müssen aber in den technischen Unterlagen zur Maschine genau beschreiben, welche Teile der Norm Sie nicht erfüllen und wie Sie trotzdem die Sicherheitsanforderungen erfüllen.""": ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 42858
Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43130
Zur Kennzeichnung und Verwendung von Leitern und Tritten führt die DGUV Information 208-016 Folgendes aus:"Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt ...
Stand: 23.01.2025
Dialog: 17317
Gemäß Art. 2 b) der Maschinenrichtlinie ist eine auswechselbare Ausrüstung eine Vorrichtung, die durch den Bediener einer Maschine selbst anzubringen ist und die die Funktion einer Maschine "ändert" oder "erweitert", wie z. B. ein Halter für einen Handbohrmaschine, wodurch beim Zusammenbau eine Standbohrmaschine entsteht.Nicht als auswechselbare Ausrüstungen werden Werkzeuge erfasst. Werkzeuge ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 11475
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697