Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss für ein System aus Vergussmaschine und Roboter, die getrennt voneinander arbeiten, eine Gesamtkonformitätserklärung erstellt werden?

KomNet Dialog 42802

Stand: 06.09.2021

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung

Favorit

Frage:

Bei uns in der Produktion steht eine Vergussmaschine, mit der Sensorkappen aktuell noch händisch vergossen werden. Dabei nimmt der Mitarbeiter eine Sensorkappe, hält diese unter den Vergusskopf, und gibt der Maschine per Fußtaster ein Signal zum Vergießen. Zukünftig soll ein kollaborierender Roboter diese Aufgabe übernehmen. Er soll ein Tray mit Sensorkappen unter den Vergusskopf halten und ein Signal zum Vergießen geben. D.h. die beiden Maschinen würden abgesehen von der Signalübergabe unabhängig arbeiten. Es ist auch angedacht, den Roboter mobil aufzubauen, damit er zukünftig noch an andere Arbeitsplätze geschoben werden kann. Unsere Frage bezieht sich jetzt darauf, ob es genügt, eine CE-/Konformitätserklärung für den Roboter mit Greifer zu machen. Oder muss für das komplette System, bestehend aus Vergussmaschine und Roboter, eine gesamte CE-/Konformitätserklärung erstellt werden?

Antwort:

Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet werden sollen, unter Beratung seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um mögliche Gefährdungen bei dem Zusammenspiel der beiden Maschinen zu ermitteln und zu beurteilen sowie zu beseitigen oder falls dies nicht vollständig möglich ist, diese minimieren.