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Muss bei einer unvollständigen Maschine eine Montageanleitung der Komponenten dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, auch wenn die komplette Montage durch den Hersteller der unvollständigen Maschine erfolgt?
KomNet Dialog 43130
Stand: 17.06.2020
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Betriebsanleitung
Frage:
Muss bei einer unvollständigen Maschine eine Montageanleitung der Komponenten dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, auch wenn die komplette Montage durch den Hersteller der unvollständigen Maschine erfolgt?
Antwort:
Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.
Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten Aspekte der unvollständigen Maschine sowie der Schnittstelle zwischen der unvollständigen Maschine und der vollständigen Maschine berücksichtigen kann (siehe hierzu auch § 390 des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie).