Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Woran erkennt man Einweghebebänder?

KomNet Dialog 43700

Stand: 20.12.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

Favorit

Frage:

Woran erkennt man Einweghebebänder? Die DGUV Information 209-013 sagt zum Thema Folgendes: DIN 60005 gilt für Einwegbänder mit orangefarbenem Etikett (mit CE-Zeichen). Farben sind nicht vorgeschrieben. Einwegbänder sind oft weiß, wie die meisten Import-Einwegbänder, oder schwarz; solche schwarzen Bänder aus Automobilsicherheitsgurt-Restmengen oder optischen Unterqualitäten…. Das heißt also: wenn die Etiketten nicht orange sind, sind es Mehrweghebebänder?

Antwort:

In der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" ist hierzu in Anhang E "Hinweise zur Verwendung von Einweghebebändern" Folgendes nachzulesen:

"1.1 Einweg-Hebebänder nach DIN 60005

Erkennbar sind Einweg-Hebebänder, die nach dieser Norm hergestellt wurden, an dem orangefarbenen Etikett und der Bezeichnung „Einweg-Hebeband“ oder „Einweg-Schlinge“. Sie kommen oft als endlose Einweg-Hebebänder oder als Schlaufen-Einweg-Hebebänder in der außerbetrieblichen Transportkette vor.


1.2 Einweg-Hebebänder nicht nach DIN 60005

Einweg-Hebebänder, die nicht nach DIN 60005 hergestellt wurden, können sehr unterschiedliche Etiketten und Kennzeichnungen aufweisen.

Erkennbar sind diese Einweg-Hebebänder daran, dass sie mit folgenden oder sinngleichen Bezeichnungen gekennzeichnet sind:

•„Einweg-Hebeband“

•„don’t use twice“

•„ne pas réutiliser“

•„non riutilizzare“"