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Wenn ich im Rahmen der CE-Konformitätserklärung eine harmonisierte Typ-C-Norm heranziehe bzw. anwende, diese aber nicht in Gänze einhalte, darf ich die harmonisierte Norm dann überhaupt in die Konformitätserklärung einbringen?
KomNet Dialog 42858
Stand: 17.10.2023
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung
Frage:
Wenn ich im Rahmen der CE-Konformitätserklärung eine harmonisierte Typ-C-Norm anziehe bzw. anwende, diese aber nicht in Gänze einhalte, darf ich die harmonisierte Norm dann überhaupt in die Konformitätserklärung einbringen? Explizit geht es um die Standsicherheit, die in einigen Produkt-Ausführungen bei bestimmten Lebensphasen nicht den nach Norm erforderlichen Winkel gewährleistet.
Antwort:
Zur Beantwortung Ihrer Frage kann der Blue Guide (Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU) herangezogen werden. Unter Nr. 4.4 "EU-Konformitätserklärung" wird hier u.a. ausgeführt:
"Die EU-Konformitätserklärung muss alle notwendigen Hinweise auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf deren Grundlage sie ausgestellt wurde, enthalten, den Hersteller, seinen Bevollmächtigten, gegebenenfalls die notifizierte Stelle und das Produkt nennen sowie gegebenenfalls auf harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen verweisen."
Gemäß der Muster-Konformitätserklärung muss diese u.a. folgende Angaben enthalten:
"Alle Harmonisierungsrechtsvorschriften, mit denen Konformität hergestellt wurde; präzise, vollständige und eindeutige Angabe der Referenznormen oder anderer normativer Dokumente (z. B. nationale technische Normen und Spezifikationen); dies impliziert die Angabe der Version und/oder des Datums der einschlägigen Norm."
Zur teilweisen Anwendung von Normen wird unter Nr. 4.3 "Technische Unterlagen" ausgeführt:
"Wird nur eine Teil der harmonisierten Norm angewandt oder deckt diese nicht alle geltenden wesentlichen Anforderungen ab, so sollte auch die Art und Weise, wie mit den nicht abgedeckten wesentlichen Anforderungen umgegangen wird, in den technischen Unterlagen dokumentiert werden."
Fazit:
Sie können die harmonisierte Norm auf der Konformitätserklärung nennen, müssen aber in den technischen Unterlagen zur Maschine genau beschreiben, welche Teile der Norm Sie nicht erfüllen und wie Sie trotzdem die Sicherheitsanforderungen erfüllen."""
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