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Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Prüfstände/Prüfmittel sind Maschinen, wenn sie die Begriffsbestimmungen nach Art. 2 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen; d. h. wenn mindestens ein bewegliches Teil, das nicht ausschließlich durch unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft betätigt wird, vorhanden ist. Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten fallen ebenfalls unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Vom Anwendungsbere ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 19569
und Risikominderung“ durchgeführt werden.Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind die Herstellerpflichten gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und 9. ProdSV zu erfüllen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (z. B. Risikobeurteilung unter Beachtung der einschlägigen Normen,EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, ...).Liegt keine wesentliche Veränderung vor, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Das Wort ´wie´ steht vor einem Beispiel, die Worte, auf die es ankommt, sind ´eine bestimmte Anwendung´. Das Umladen einer Ware von einer Verladerampe auf einen Lastkraftwagen oder einen Eisenbahnwaggon ist mit Sicherheit eine bestimmte Anwendung. Verstellbare Laderampen dienen zu nichts anderem und fallen folglich in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, wenn die anderen in Artikel 1 gen ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 796
Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Nach der Maschinenrichtlinie ist diese Person vom Hersteller lediglich zur Erledigung bestimmter Aufgaben gegenüber der Behörde zu bevollmächtigen. Die Maschinenrichtlinie verknüpft damit keine Übertragung einer Verantwortung. Auch sind keine Sanktionen gegen diese Person vorgesehen, wenn diese ihrer Aufgabe nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, z. B. weil der Hersteller ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 11239
wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Dieses trifft nicht zu, da die angegebenen Motorenprüfstände zur Überprüfung von Produkteigenschaften betrieben werden. Das ist Qualitätssicherung, aber keine Forschung. Außerdem wurden die Prüfstände nicht speziell für Forschungszwecke konstruiert.Werden die Prüfstände wie beschrieben für einen längeren Zeitraum betrieben (also ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU ist ab dem 16.4.2016 verbindlich anzuwenden. Geräte, die nach der Richtlinie 94/9/EG zu dem Zeitpunkt bereits hergestellt und erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, können weiterhin unverändert am Markt bereit gestellt bzw. in Betrieb genommen werden. Geräte die erstmalig nach dem 16.04.2016 in den Verkehr gebracht werden, müssen der Richtlinie 2014/34/EU ent ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 42174
entsprechen.Es gibt also eine zusätzliche Pflicht für die Arbeitgeber, bei der Auswahl der Arbeitsmittel die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen sicherzustellen.In den Regelungen nach dem Produktsicherheitsgesetz sind keine Verpflichtungen für Hersteller vorhanden, ggf. ein mangelhaftes Produkt nachzurüsten. Bei Produkten, die nicht für private Verbraucher bestimmt sind (z.B. Industriemaschinen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Anwendung zusammengefügt sind“. Es gibt keine Ausnahmen für "Trivialmaschinen", weder in der Maschinenrichtlinie selbst, noch in einem anderen offiziellen Dokument der EU (z. B. im „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie“). Wenn der Absperrhahn also wie genannt „angetrieben“ wird, ist ein bewegliches Teil vorhanden. Wenn der Antrieb nun nicht über die unmittelbare menschliche Kraft erfolgt ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
Den Leitlinien zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU bzw. der Vorläuferversion 94/4/EG ist in Kapitel 6.3 folgendes zum Verhältnis zwischen der Anwendung der Richtlinie 2014/34/EU und Anwendung der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG zu entnehmen "Die Richtlinie 94/9/EG, die eine spezifische Richtlinie im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Maschinenrichtlinie ist, enthält sehr spezifische und detaillierte Anf ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 11659
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen bei be ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
Ein CE-Zeichen oder eine Konformitätserklärung darf für ein Produkt oder ein Arbeitsmittel nur vergeben werden, wenn dieses in einer Verordnung nach dem Produktsicherheitgesetz - ProdSG geregelt ist und eine CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung gefordert wird.Ein Kippbehälter für Späne unterliegt in der Regel keiner Verordnung nach dem ProdSG, sodass dafür auch keine Konformitätserklärung ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 11462
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
sein. Solange es sich nur um Hinweise zur Bedienung handelt, die keine sicherheitsrelevanten Punkte berühren, ist im ProdSG hierfür keine deutschsprachige Anleitung gefordert.Im vorliegenen Fall muss jedoch auch beachtet werden, dass elektrische Geräte wie hier das TV-Gerät mit Strom versorgt werden müssen. Zumindest der Umgang mit Netzkabel, Netzteil oder Batterien betrifft sicherheitsrelevante Punkte, womit ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 10717
) 2016/425 wird unter Ziffer 11.6 erläutert:“The manufacturer has the obligation to provide his instructions and information to the users with each unit of PPE placed on the market, i.e. in paper or printed on the packaging.”Die v. g. Variante mit dem Bildschirm ist demnach keine Umsetzung der VO(EU) 2016/425. Die Verordnung richtet sich jedoch „nur“ an die dort genannten Akteure, d. h. an Hersteller ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 42736
Gemäß Art. 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MaschRL) bezeichnet der Ausdruck „auswechselbare Ausrüstung“ eine "Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine [hier: Gabelstapler] nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist". Es ist also zu prüfen, ob ...
Stand: 10.09.2016
Dialog: 27431
Bezüglich der sektoralen Harmonisierungsrichtlinien wie Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Aufzugsrichtlinie etc. gibt es keine "übergeordnete Richtlinie".Die Richtlinien regeln die Abgrenzungen zu anderen Richtlinien gemäß der Definition ihres jeweiligen Anwendungsbereichs.So schließt z. B. die Druckgeräterichtlinie Richtlinie 2014/68/EU gemäß Artikel 1, Absatz 2 Buchstabe f i ...
Stand: 21.10.2021
Dialog: 17250
der Begriffsbestimmung nicht erfüllt. Die Gestelle werden dann nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst. Werden die Hebezeuge auch für andere Lasten eingesetzt, ist davon auszugehen, dass die Gestelle mit Anschlagmittel versehen werden. Die Gestelle mit den Teilen sind dann als Last anzusehen und stellen dann ebenfalls keine Lastaufnahmemittel dar. Die Maschinerichtlinie findet auch hier keine ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337