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Fallen verstellbare Verladerampen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

KomNet Dialog 796

Stand: 12.07.2016

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Die Begriffsbestimmung `Maschine` endet in der Richtlinie mit den Worten `die für eine bestimmte Anwendung, wie die Verarbeitung, die Behandlung, die Fortbewegung und die Aufbereitung eines Werkstoffs zusammengefügt sind`. Sind verstellbare Verladerampen demnach keine Maschinen?

Antwort:

Das Wort ´wie´ steht vor einem Beispiel, die Worte, auf die es ankommt, sind ´eine bestimmte Anwendung´. Das Umladen einer Ware von einer Verladerampe auf einen Lastkraftwagen oder einen Eisenbahnwaggon ist mit Sicherheit eine bestimmte Anwendung. Verstellbare Laderampen dienen zu nichts anderem und fallen folglich in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, wenn die anderen in Artikel 1 genannten Kriterien/Merkmale erfüllt sind.