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Ist es zulässig, einen Kippbehälter für Späne z.B. mit Rollen selber zu modifizieren?

KomNet Dialog 11462

Stand: 13.09.2016

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zum Produktsicherheitsgesetz und ProdSV (außer 9. ProdSV)

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Frage:

Ist es zulässig, einen Kippbehälter für Späne z.B. mit Rollen selber zu modifizieren ? Welche Normen existieren hierzu bzw. unterliegt der Behälter einer Konformität ? und wenn ja, wie ist er als Definition zu sehen ?? Besten Dank im Voraus

Antwort:

Ein CE-Zeichen oder eine Konformitätserklärung darf für ein Produkt oder ein Arbeitsmittel nur vergeben werden, wenn dieses in einer Verordnung nach dem Produktsicherheitgesetz - ProdSG geregelt ist und eine CE-Kennzeichnung bzw.  Konformitätserklärung gefordert wird.

Ein Kippbehälter für Späne unterliegt in der Regel keiner Verordnung nach dem ProdSG, sodass dafür auch keine Konformitätserklärung abgegeben werden kann.


Informationen darüber, welche Normen auf Kippbehälter für Späne anzuwenden sind, liegen uns nicht vor. Sie haben die Möglichkeit, unter www.beuth.de oder www.kan.de eine Normenrecherche vorzunehmen.


Ausnahme: Handelt es sich bei dem Kippbehälter für Späne um eine auswechselbare Ausrüstung für Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind auch für den Kippbehälter die Anforderungen für Maschinen anzuwenden

Eine "auswechselbare Ausrüstung" ist entsprechend Artikel 2b) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wie folgt definiert:


"auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist"

Beim Inverkehrbringen der auswechselbaren Ausrüstung muss eine Betriebsanleitung beigefügt sein, eine CE-Kennzeichnung angebracht sein und sie wird von einer EG-Konformitätserklärung begleitet.


Ggf. sollten Sie sich mit der für Ihren Betrieb zuständigen Marktaufsichtsbehörde in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären.