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Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
„Lockout/Tagout“ (Verriegelung/Kennzeichnung) sind geplante Sicherheitsmaßnahmen zum Abschalten der Energieversorgung von Maschinen und Anlagen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Hinweise zu diesen Sicherungsmaßnahmen sind in der Maschinenrichtlinie (MRL) zu finden. Artikel 5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme" MRL: (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
fertige Maschine“„which cannot in itself perform a specific application “ --> Verwendung/Anwendung kann nicht verrichtet/ausgeführt/vollbracht werdenDies könnte für das Tragwerk an sich bedeuten: Die als End-Zweck beabsichtigte Hebebewegung kann als bestimmte Anwendung betrachtet werden, die jedoch so – aufgrund des fehlenden Hebezeuges – noch nicht ausgeführt werden kann. Somit müsste der Hersteller ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung nach der Maschi ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
den „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.Vorausgesetzt, das hier in Frage stehende Produkt fällt in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV, gilt Folgendes:Gemäß § 3 Abs. 1 der 9. ProdSV darf der Hersteller [...] Maschinen nur in den Verkehr bringen [...], wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
)) so sind diese umzusetzen. Andererseits sind Änderungen der Maschinienrichtlinie nicht umzusetzen, wenn die im Betrieb befindliche Anlage nicht wesentlich geändert wird. ...
Stand: 29.05.2014
Dialog: 21226
. auch durch einen anderen Hersteller nachgerüstet wurde. Hierbei wäre dann der ursprüngliche Laborabzug wahrscheinlich keine Maschine, der separat gelieferte elektrische Frontschieber allerdings schon.Es ist daher im Einzelfall immer zu prüfen, was durch den Hersteller als "das Produkt" definiert und geliefert worden ist bzw. was als zu einer Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zugehörig zu betrachten ist (z.B ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
Der Bau (neuer) tragbarer Feuerlöscher erfolgt mittlerweile nach der DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher", die auch die erforderlichen Angaben auf dem Feuerlöscher regelt. Hiernach ist zunächst lediglich die Angabe des Baujahres (Schriftfeld 5, an beliebiger Stelle) gefordert. Zur Gewährleistung einer rechtssicheren Dokumentation der Prüfung und auch um Verwechselungen zu verhindern, empfehlen wir abe ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
hier gefragt wird. Hinweis: Der Hersteller muss die Konformitätserklärung zusammen mit den technischen Unterlagen (inklusive der „Elemente“) bereithalten (Anhang III, Modul A, Nr. 4.2). Dadurch wird der Bezug zur Konformitätserklärung vielleicht ein wenig klarer. ...
Stand: 28.04.2014
Dialog: 21019
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Grundsätzlich ist es unter anderem für eine Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich, dass Maschinen dem Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" entsprechen. Dies macht der Hersteller der Maschine im Rahmen der Risikobewertung und der daraus resultierenden technischen Lösungen.Für elektorhydraulische ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43470
Hinweis gegeben:„Einige Mitgliedstaaten mit zwei oder mehr Amtssprachen (Belgien, Finnland) erkennen die Verwendung nur einer bestimmten Sprache nur in den Gegenden an, in denen nur diese Sprache gesprochen wird. Andere Mitgliedstaaten mit zwei Amtssprachen (Malta und Irland) akzeptieren die ausschließliche Verwendung des Englischen. Es wird den Herstellern empfohlen, dies mit den zuständigen nationalen ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 26770
3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker oder ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
) und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind (Prüfung).Sie erfüllt somit den Begriff „Maschine“: gemäß Artikel 2 der MRL. Die MRL ist auf diese Prüfeinrichtung anwendbar. Das Unternehmen ist „ Hersteller“ im Sinne des Artikel 2 i) (eine „natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine … konstruiert und/oder baut).Die Prüfeinrichtung wird zwar nicht vermarktet ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind".Entsprechend dieser Definition dürfte die Pumpe unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen.Die Hersteller der Pumpen müssen in der Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 die Verwendungsgrenzen, wie die bestimmungsgemäße Verwendung und den Einsatzbereich der Maschine, festlegen. Die bestimmungsgemäße Verwendung ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42975
Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...
Stand: 08.06.2016
Dialog: 26753
auch Kunstwerke unter den Anwendungsbereich des ProdSG fallen, muss der Hersteller (der Künstler) auch hier sicherstellen, dass die Produkte den sicherheitstechnischen Anforderungen dieses Gesetzes sowie ggf. den darauf basierenden weitergehenden Anforderungen speziellerer Rechtsvorschriften entsprechen und sich somit keine Gefahren für die Sicherheit von Personen ergeben.KomNet ist ein kostenloses Informations ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
) Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-).Energieanlagen sind grundsätzlich als Produkte auch Maschinen, wenn sie dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG), zuzuordnen sind.Nach § 3 Abs. 2 der 9. ProdSV haben Hersteller von neuen Maschinen vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer Maschine1. sicherzustellen, dass die Maschine den in Anhang I ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383