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KomNet-Wissensdatenbank

Fällt eine Pumpe unter die Maschinenrichtlinie oder die Niederspannungsrichtlinie?

KomNet Dialog 42975

Stand: 17.02.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

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Frage:

Bei uns im Unternehmen ist die Frage aufgekommen, ob eine Pumpe (230 V & lt. Bedienungsanleitung für den privaten Gebrauch bestimmt), unter die Maschinenrichtlinie oder die Niederspannungsrichtlinie fällt?

Antwort:

In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) finden Sie im Artikel 2 die Begriffsbestimmung für eine Maschine. Eine Maschine ist demnach (u. a.) „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind".

Entsprechend dieser Definition dürfte die Pumpe unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen.


Die Hersteller der Pumpen müssen in der Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 die Verwendungsgrenzen, wie die bestimmungsgemäße Verwendung und den Einsatzbereich der Maschine, festlegen. Die bestimmungsgemäße Verwendung und der Einsatzbereich der Maschine sind zu beachten.


Die Norm DIN EN 809:1998+A1:2009/AC:2010 stellt eine harmonisierte Typ-C-Norm dar.


Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EUgilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind."

Somit fällt die Pumpe ebenfalls unter die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.


Im Anhang I Nummer 1.5.1 macht sich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie zu eigen und schließt die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU) hinsichtlich der elektrischen Gefährdungen mit ein. Somit bezieht sich die EG-Konformitätserklärung nur auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nicht auf die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.