Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss die Betriebsanleitung nach ATEX Richtlinie 2014 grundsätzlich in der Landessprache sein?

KomNet Dialog 26770

Stand: 16.02.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

Favorit

Frage:

In der ATEX Richtlinie 2014 steht in § 6, dass „(8) Die Hersteller gewährleisten, dass dem Produkt die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen beigefügt sind sie werden gemäß der Entscheidung des betreffenden Mitgliedstaats in einer Sprache, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden werden kann, zur Verfügung gestellt. Diese Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen sowie alle Kennzeichnungen müssen klar, verständlich und deutlich sein.“ Das heißt für uns dann nicht zwangsläufig, dass die Betriebsanleitung grundsätzlich in Landessprache sein muss, oder?

Antwort:

Entscheidend für die Anforderungen an die Sprache ist die jeweilige Anforderung in der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX). In Deutschland erfolgt die nationale Umsetzung über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV.

In § 6 Absatz 4 der 11. ProdSV ist vorgeschrieben, dass die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beizufügen sind.

Auch in verschiedenen anderen Ländern wird ausschließlich die Landessprache akzeptiert.


Der § 79 der ATEX-Leitlinien zur Richtlinie 2014/34/EU (3. Ausgabe vom Mai 2020) konkretisiert den Artikel 6 Absatz 8 der Richtlinie 2014/34/EU und die Amtssprachen der Europäischen Union.

Im § 79 ist eine Auflistung der aktuell 24 EU-Amtssprachen zu finden. Des Weiteren wird folgender Hinweis gegeben:


„Einige Mitgliedstaaten mit zwei oder mehr Amtssprachen (Belgien, Finnland) erkennen die Verwendung nur einer bestimmten Sprache nur in den Gegenden an, in denen nur diese Sprache gesprochen wird. Andere Mitgliedstaaten mit zwei Amtssprachen (Malta und Irland) akzeptieren die ausschließliche Verwendung des Englischen. Es wird den Herstellern empfohlen, dies mit den zuständigen nationalen Behörden abzuklären.“