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, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Der Verwender der PSA ist kein Adressat der VO(EU) 2016/425. Das zur Verfügung stellen durch den AG an den AN ist auch keine Bereitstellung auf dem Markt. Hierfür kommen die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, insbesondere der BetrSichV, zur Anwendung.Denkbar wäre, als Hersteller zusätzlich zur schriftlichen Informationsbroschüre, eine elektronische Variante ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 42736
werden, ist auch die Geschäftstätigkeit eindeutig vorhanden. Schließlich ist der Verkauf dieser Kunstwerke ein "Bereitstellen auf dem Markt", da entsprechend § 2 Nr. 4 ProdSG "die Bereitstellung auf dem Markt jede entgeldliche oder untentgeldliche Abgabe eines Produktes (...) im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" ist.Da auch in den Ausnahmen nach § 1 Abs. 3 ProdSG keine Regelung vorhanden ist, die Kunstwerke vom Anwendungsbereich ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
Eine innerbetriebliche Umsetzung/Abgabe (innerhalb der gleichen Firma) ist keine Bereitstellung auf dem Markt und keine Inbetriebnahme (im Sinne der Produktsicherheit). Damit kommt das Produktsicherheitsrecht nicht zur Anwendung. Wird das Produkt jedoch von einer Firma an eine andere Firma abgegeben, z. B. von einer „Firma A GmbH“ an eine „Tochterfirma B GmbH“, dann ist dies eine Bereitstellung ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
dieser Kniehebelpressen oder Zahnstangenpressen erfolgt nicht durch die menschliche Kraft sondern durch Federkraft. Diese Kniehebelpressen oder Zahnstangenpressen werden demnach vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst und müssen die Anforderungen erfüllen, die für die Bereitstellung auf dem Markt erforderlich sind. ...
Stand: 25.11.2013
Dialog: 19844
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung nach der Maschi ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
demnach hierfür entsprechende Umgangshinweise in deutsch vorhanden sein müssen.Hinweisen möchten wir auch noch auf § 3 Abs.3 ProdSG: "Wenn der Schutz von Sicherheit und Gesundheit erst durch die Art der Aufstellung eines Produkts gewährleistet werden, ist hierauf bei der Bereitstellung auf dem Markt ausreichend hinzuweisen," ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 10717
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
Für die Einbauerklärung und Montageanleitung gelten die gleichen Voraussetzungen beim zur Verfügung stellen wie für die Betriebsanleitung.Zur Form der Betriebsanleitung verweisen wir auf den KomNet-Dialog 17.995, in dem die Thematik ausführlich behandelt wird. ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 26835
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
lediglich Anforderungen an die Bereitstellung auf dem Markt bzw. das Ausstellen. § 8 Abs. 1 ProdSG sieht jedoch vor, dass in Rechtsverordnungen Anforderungen an die erstmalige Verwendung von Produkten, und damit auch an die für den Eigengebrauch hergestellten Produkte, geregelt werden können. So sind z. B. in der Maschinenverordnung (9. ProdSV) in Umsetzung europäischen Rechts entsprechende Anforderungen ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) gelten für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von neuen Produkten. Die Motoren werden auf bestimmte Parameter geprüft und nach Durchführung der Versuchsreihe verschrottet. Die Prüfung der Motoren ist u. E. dem Herstellungsprozess zuzuordnen. Somit liegt kein Inverkehrbringen vorc) Das Ölverbrauchsmessgerät kann, je nach Bauart, eine unvollständige Maschine ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt durch eine Marktüberwachungs ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42254
. V. eingehalten worden sind (§ 49 Abs. 2 EnWG).Diese freiwillig im Sinne des EU-Rechts herstellerseits anzuwendenden privatrechtlichen technischen Regeln legen aber keine Beschaffenheitsanforderungen für Energieanlagen bei der Herstellung fest.Sicherheitsmaßstab für die Bereitstellung auf dem Markt ist der "Stand der Technik" für Anlagen, deren Sicherheit von der Errichtung abhängen (§ 2 Abs. (10 ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
Die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum ProdSG - 9. ProdSV; deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) verlangen von den Herstellern, nur solche Produkte auf dem Markt bereit zu stellen (d.h. zu vertreiben), die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
zu treffen.“Diese Anforderungen sind also dann einzuhalten, wenn ein Produkt „ausgestellt“ werden soll. Nach § 2 Nr. 2 ProdSG „ist Ausstellen das Anbieten, Aufstellen oder Vorführen von Produkten zu Zwecken der Werbung oder (Anmerkung: zu Zwecken) der Bereitstellung auf dem Markt“Das Vorführen, um das Produkt (irgendwann) auf dem Markt bereitzustellen, ist also eindeutig ein Ausstellen. Das Vorführen laut ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
der Begriffsbestimmung nicht erfüllt. Die Gestelle werden dann nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst. Werden die Hebezeuge auch für andere Lasten eingesetzt, ist davon auszugehen, dass die Gestelle mit Anschlagmittel versehen werden. Die Gestelle mit den Teilen sind dann als Last anzusehen und stellen dann ebenfalls keine Lastaufnahmemittel dar. Die Maschinerichtlinie findet auch hier keine ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
Artikel 15 (2) der Niederspannungsrichtlinie lautet: "Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten…." In der Tat ist die Lesbarkeit der NiederspannungsRL an dieser Stelle umständlich / nicht hinreichend genau. In Anhang IV wird lediglich der Aufbau der EU ...
Stand: 28.04.2014
Dialog: 21019