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Fallen Lastaufnahmemittel wie Hebeösen unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, wenn sie fest mit ausgelieferten Werkzeugen verbunden sind?

KomNet Dialog 18411

Stand: 29.04.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Wir stellen u.a. Form- und Stanzwerkzeuge mit verschraubten bzw. angeschweissten Lastaufnahmemitteln wie. z.B. Hebeösen her. Die genannten Lastaufnahmemittel werden nicht gesondert in Verkehr gebracht, sondern immer zusammen mit dem Werkzeug ausgeliefert. Fallen diese Lastaufnahmemittel dennoch in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Antwort:

Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebracht.

Hierzu wird auf Nr. 27 "Lastaufnahmemittel - Interpretation der Maschinenrichtlinie: Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden" - verwiesen.