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Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42254
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Spielzeuge in den Anwendungsbereich fallen, die unter die v. g. Ziffer 2 fallen. Dies bedeutet anders formuliert, dass wenn auch eine Verwendung für Personen unter 14 Jahren denkbar ist, diese Produkte automatisch von der 2. GPSGV erfasst werden. Dies beschreibt auch die europäische Leitlinie zur Spielzeugrichtlinie. Wenn das Produkt nun in den Anwendungsbereich der 2. GPSGV fällt, dann müssen natürlich ...
Stand: 04.03.2014
Dialog: 20547
Bezüglich der sektoralen Harmonisierungsrichtlinien wie Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Aufzugsrichtlinie etc. gibt es keine "übergeordnete Richtlinie".Die Richtlinien regeln die Abgrenzungen zu anderen Richtlinien gemäß der Definition ihres jeweiligen Anwendungsbereichs.So schließt z. B. die Druckgeräterichtlinie Richtlinie 2014/68/EU gemäß Artikel 1, Absatz 2 Buchstabe f i ...
Stand: 21.10.2021
Dialog: 17250
dieser Verordnung zu bilden.“Anzumerken ist, dass sich aus der englischen Fassung der RL 2006/42/EG etwas andere Interpretationen/Sichtweisen ergeben:Statt "bestimmte Funktion" sollte es hier "bestimmte Anwendung" heißen, da der englische Originaltext zwischen Artikel 2 a (Maschinendefinition) und in Artikel 2 g mit "specific application" keinen Unterschied macht."partly completed machinery“ --> "teilweise ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;- eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;- eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
Für die Regelungen des § 6 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gibt es seitens des Gesetzgebers keine Fallbeispiele. Ausnahmen sind lediglich im Rahmen der Vorgaben des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 möglich.Demnach dürfen die Kennzeichnungen nur dann auf der Verpackung vorgenommen werden, wenn eine Kennzeichnung des Produktes selbst nicht möglich ist. Dies kann z.B. dann vorliegen, wenn das Produkt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 15182
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
im Anwendungsbereich des ProdSG „aufnehmen müssen“, da nur dann in Verordnungen nach dem ProdSG Anforderungen an diese Tätigkeit gestellt werden können (wie z. B. in der 9.ProdSV). Sofern für diese „Forschungsanlage“ auch keine andere Verordnung nach dem ProdSG zur Anwendung kommen sollte, gibt es somit für diese Eigenherstellung bzw. erstmalige Verwendung keine Anforderungen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung dürfen vom Produkt nicht ausgehen (siehe § 3 Produktsicherheitsgesetzt – ProdSG).Wie in der Fragestellung schon richtig erwähnt, ist auch vorab das Risiko zu ermitteln, welches von dem Produkt ausgeht.Die Marktüberwachungsbehörden nutzen zur Ermittlung des Risikos den Leitfaden „EU-Risk Assessment nach RAPEX-Guide“.Anhang 5 des Leitfadens beschreibt ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
entsprechen.Es gibt also eine zusätzliche Pflicht für die Arbeitgeber, bei der Auswahl der Arbeitsmittel die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen sicherzustellen.In den Regelungen nach dem Produktsicherheitsgesetz sind keine Verpflichtungen für Hersteller vorhanden, ggf. ein mangelhaftes Produkt nachzurüsten. Bei Produkten, die nicht für private Verbraucher bestimmt sind (z.B. Industriemaschinen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
„Lockout/Tagout“ (Verriegelung/Kennzeichnung) sind geplante Sicherheitsmaßnahmen zum Abschalten der Energieversorgung von Maschinen und Anlagen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Hinweise zu diesen Sicherungsmaßnahmen sind in der Maschinenrichtlinie (MRL) zu finden. Artikel 5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme" MRL: (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen un ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie genannt. Hierzu zählen nach Buchstabe k) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte:"k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG21 des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften d ...
Stand: 13.03.2023
Dialog: 23002
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Ihre Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten. Einschlägig ist die DIN EN 60335-2-6 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-6: Besondere Anforderungen für ortsfeste Herde, Kochmulden, Backöfen und ähnliche Geräte) wie auch in der Grundnorm DIN EN 60335-1 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine Anford ...
Stand: 03.02.2016
Dialog: 25865
) 2016/425 wird unter Ziffer 11.6 erläutert:“The manufacturer has the obligation to provide his instructions and information to the users with each unit of PPE placed on the market, i.e. in paper or printed on the packaging.”Die v. g. Variante mit dem Bildschirm ist demnach keine Umsetzung der VO(EU) 2016/425. Die Verordnung richtet sich jedoch „nur“ an die dort genannten Akteure, d. h. an Hersteller ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 42736
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634