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Ist es notwendig, dass Kartenspiele aus PVC die Spielzeugrichtlinie erfüllen und damit ein CE-Zeichen tragen?

KomNet Dialog 20547

Stand: 04.03.2014

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

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Frage:

Ist es notwendig, dass Doppelkopf- oder Skat-Kartenspiele aus PVC die Spielzeugrichtlinie erfüllen und damit ein CE-Zeichen tragen?

Antwort:

Die Richtlinie 2009/48/EG (Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug) ist mit der 2. GPSGV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) in nationales Recht umgesetzt worden.

Die aktuelle 2. GPSGV gilt nach § 1, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird. Spielzeug ist nach § 2 Nr. 24a wie folgt definiert:
Spielzeug sind alle Produkte, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Personen unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.“

Das Doppelkopf- oder Skat-Kartenspiel ist hier
1. für die Verwendung von Erwachsenen bzw. Kindern ab 14 Jahre bestimmt oder gestaltet und
2. für die Verwendung von Personen unter 14 Jahren bestimmt oder gestaltet

Die Formulierung „ausschließlich oder nicht ausschließlich“ weist darauf hin, dass nicht nur Spielzeuge in den Anwendungsbereich fallen, die unter die v. g. Ziffer 2 fallen. Dies bedeutet anders formuliert, dass wenn auch eine Verwendung für Personen unter 14 Jahren denkbar ist, diese Produkte automatisch von der 2. GPSGV erfasst werden. Dies beschreibt auch die europäische Leitlinie zur Spielzeugrichtlinie.

Wenn das Produkt nun in den Anwendungsbereich der 2. GPSGV fällt, dann müssen natürlich in der Konsequenz auch die dort formulierten Anforderungen (z.T. mit Verweis auf die Richtlinie 2009/48/EG) erfüllt werden, also u. a.:

· Einhaltung der Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG

· Erstellung der technischen Unterlagen nach Anhang IV der Richtlinie 2009/48/EG

· Erstellung der EG-Konformitätserklärung nach Anhang III der Richtlinie 2009/48/EG

· Anbringen des CE-Kennzeichnens

Die Anforderungen an das CE-Kennzeichen werden in § 13 der 2. GPSGV formuliert. Hier ist z.B. denkbar, das CE-Kennzeichen auf einem Deckblatt (welches üblicherweise bei solchen Kartenspielen vorhanden ist) anzubringen.