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KomNet-Wissensdatenbank

Optische Restwärmeanzeige am Ceran Kochfeld

KomNet Dialog 25865

Stand: 03.02.2016

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)

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Frage:

Gibt es eine Vorschrift / Stand der Technik, dass bei Ceran-Kochfeldern, um Verbrennungen zu vermeiden, eine Glimmlampe o. ä. optische Anzeige, welche die Restwärme anzeigt, vorhanden sein muss. Dürfen Ceran-Kochfelder ohne optische Restwärmeanzeige noch verwendet werden?

Antwort:

Ihre Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten. Einschlägig ist die DIN EN 60335-2-6 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-6: Besondere Anforderungen für ortsfeste Herde, Kochmulden, Backöfen und ähnliche Geräte) wie auch in der Grundnorm DIN EN 60335-1 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine Anforderungen). Dort sind keine Anforderungen formuliert, die eine optische Restwärmeanzeige bei Ceran-Kochfeldern konkret vorschreiben würde.

 
Eine Möglichkeit zur Forderung nach einer Restwärmeanzeige ergibt sich im Anhang I der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG bzw. 2014/35/EU. Dort wird gefordert, dass elektrische Betriebsmittel so konzipiert und beschaffen sind, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung und ordnungsgemäßer Unterhaltung der Schutz vor Gefahren gewährleistet ist, die u.a. von Temperaturen ausgehen. Die optische Restwärmeanzeige bei Ceran-Kochfeldern würde diese abstrakte Anforderung konkretisierend umsetzen.
 
Eine optische Restwärmeanzeige bei Ceran-Kochfeldern stellt schon seit vielen Jahren den Stand der Technik dar.

Es ist also zu empfehlen, daß Sie über eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob die Cerankochfelder ersetzt werden müssen. Da diese Geräte schon sehr alt zu sein scheinen, ist ein Ersatz durch Neugeräte sinnvoll.