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Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen bei be ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;- eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;- eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
, da dieses entsprechend Artikel 2 Buchstabe a) erster Spielstrich nicht durch eigenen Antrieb betrieben wird.Fazit:Der Handschlagschrauber wird nicht von der MRL erfasst. ...
Stand: 27.04.2018
Dialog: 25709
Abs. 5:„Ein Produkt, das die Anforderungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 nicht erfüllt, darf ausgestellt werden, wenn der Aussteller deutlich darauf hinweist, dass es diese Anforderungen nicht erfüllt und erst erworben werden kann, wenn die entsprechende Übereinstimmung hergestellt ist. Bei einer Vorführung sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
“ als vollständige Maschine bereitstellt, als auch selber aufstellt / aufstellen lässt und erst danach die Konformität mit der RL 2006/42/EG bescheinigt. Grundsätzlich müssen beim Inverkehrbringen alle anwendbaren Punkte aus Anhang I erfüllt werden.Gemäß Anhang I, Abschnitt 1.1.2 a) müssen vom Hersteller auch Maßnahmen für den sicheren Transport und die sichere Montage getroffen werden. Der Leitfaden ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
demnach hierfür entsprechende Umgangshinweise in deutsch vorhanden sein müssen.Hinweisen möchten wir auch noch auf § 3 Abs.3 ProdSG: "Wenn der Schutz von Sicherheit und Gesundheit erst durch die Art der Aufstellung eines Produkts gewährleistet werden, ist hierauf bei der Bereitstellung auf dem Markt ausreichend hinzuweisen," ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 10717
oder vollständige 3-D-Druckbausätze sind auch nicht vom Anwendungsbereich der MRL gemäß Art. 1 Abs. 2 Buchstabe k) MRL als elektrische oder elektronische Erzeugnisse ausgenommen, da sie kein Haushaltsgerät und nicht für den häuslichen Gebrauch bestimmt ist gemäß Art. 1 Abs. 2 k) erster Spiegelstrich und es sich auch nicht um eine gewöhnliche Büromaschine gemäß Art 1 Abs. 2 k) vierter Spiegelstrich MRL ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
Das Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - gilt, wenn gemäß § 1 Abs. 1 "Anwendungsbereich" im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist unter "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen" jedes von einer natürlichen oder juristischen Person vorgenomm ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
, qualifizierten Sachverstand. Erst durch Rechtsakte Dritter können Normen Verbindlichkeit erlangen, etwa wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird. EU-Richtlinie: Ein im EU-Vertrag vorgesehener Rechtsakt wird als „EU-Richtlinie“ bezeichnet. Diese Richtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und sind in sämtlichen Teilen ...
Stand: 29.05.2014
Dialog: 21226
Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...
Stand: 08.06.2016
Dialog: 26753
an die Betriebssicherheitsverordnung der Umfang der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und der wiederkehrenden Prüfungen und die jeweiligen Fristen nach Rücksprache mit den Herstellern festgelegt werden. Die Genehmigungsinhaberin kann die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der Ausschreibung und denen des HSE-Konzeptes für den Offshore einzusetzenden Kran und das Personenaufnahmemittel auch der mit der Zertifizierung ...
Stand: 24.09.2013
Dialog: 19441
- und Beratungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen, dass Ihnen bei der Planung und Durchführung ganzheitlicher und präventionsorientierter Maßnahmen des Arbeitsschutzes, der Arbeitsgestaltung und Qualifizierung, sowie den Themenfeldern Demografischer Wandel, Mobbing, Berufsrückkehr und Chemikaliensicherheit (REACh), eine praxisnahe "Hilfe zur Selbsthilfe" geben möchte.Eine Begründung, warum Kunstwerke ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
, dass die Messeinheit für eine eigene Maschine vorgesehen ist, d. h. dass keine Abgabe (z. B. Verkauf) stattfindet. Dies bedeutet, dass die Regularien der 9.ProdSV hier aufgrund der v. g. Erläuterungen gar nicht erst zur Anwendung kommen. Jedoch bedeutet der Einbau in die vorhandene Maschine eine Veränderung eben dieser Maschine. Hier ist zu beurteilen, ob es sich um eine sog. „wesentliche Veränderung“ handelt ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469
Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 Produktsiche ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 5929
zum Aufwand der Kennzeichnung steht.Es muss aber trotzdem die Vorgabe berücksichtigt werden, dass zuerst, wenn möglich, das Produkt gekennzeichnet werden muss. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann die Kennzeichnung auf der Verpackung vorgenommen werden. Erst wenn auch die Kennzeichnung auf der Verpackung nicht möglich, nicht nötig oder unverhältnismäßig ist, kann hierauf verzichtet werden. ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 15182
Ja!Eine Maschine darf erst dann in den Verkehr gebracht oder in den Betrieb genommen werden, wenn das Konformitätsbewertungsverfahren für eine Maschine abgeschlossen wurde. Danach erfolgt die eigentliche Verwendung.Alleine die Tatsache, dass es sich bei den Teil-Anlagen um unvollständige Maschinen handelt, bedeutet somit, dass diese nicht vor Ort als Lüftungsanlage(nteile) verwendet werden dürfen ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
vor, ob ein Produkt keine Gefährdungen verursacht. Diese Beurteilung ist in erster Linie vom Hersteller eines Produktes vorzunehmen, da dieser aufgrund seiner Verantwortung für das Produkt dessen Sicherheit gewährleisten muss. Es ist auch Aufgabe des Herstellers, im Zweifels- oder nach einem Schadensfall zu belegen, dass sein Produkt den Grundanforderungen des ProdSG entspricht.Das ProdSG enthält jedoch ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
. Wenn die Spannvorrichtung z. B. nicht direkt genutzt werden kann bzw. die Funktion nicht erfüllen kann und dies erst in der („vollständigen“) Maschine möglich ist, kann die Definition erfüllt sein.Eine unvollständige Maschine kann nicht von einem Verwender benutzt werden. Somit kann eine Spannvorrichtung, die von einem Verwender benutzt werden soll, keine unvollständige Maschine sein. Wenn die Spannvorrichtung ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634