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Müssen Personenaufnahmemittel, die Offshore eingesetzt werden, neben den nationalen Regularien (BGR, DIN EN), ebenfalls international zertifiert sein?
KomNet Dialog 19441
Stand: 24.09.2013
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen
Frage:
Müssen Personenaufnahmemittel, die Offshore eingesetzt werden, neben den nationalen Regularien (BGR, DIN EN), ebenfalls international zertifiert sein? Durch z.B. Firmen wie Veritas oder Germanischer Lloyd?
Antwort:
Zur Zeit kann es noch Unterschiede bei der Beaufsichtigung von Offshoreanlagen durch die Bundesländer geben.
KomNet-Hamburg hat einen Experten beteiligt, der sich im wesentlichen für die Offshoreanlagen geäußert hat, die im Zuständigkeitsbereich von Schleswig-Holstein liegen.
Weitere Detailfragen dürfen gestellt werden.
Für Offshoreanlagen, die sich in der AWZ der BRD befinden, gilt gemäß der neunten Seeanlagenverordnung das Arbeitsschutzgesetz.
Der Inhaber der Genehmigung sorgt für die Erfüllung der im HSE-Konzept festgelegten Maßnahmen. Dem HSE-Konzept liegen wieder die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen zugrunde.
Die Erfüllung der Vorgaben des HSE-Konzeptes ist der Genehmigungsinhaberin nur möglich, wenn während des Ausschreibungsverfahrens für Krane und Personenaufnahmemittel die Vorgaben des HSE-Konzeptes berücksichtigt werden.
Im HSE-Konzept können z.B. in Anlehnung an die Betriebssicherheitsverordnung der Umfang der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und der wiederkehrenden Prüfungen und die jeweiligen Fristen nach Rücksprache mit den Herstellern festgelegt werden. Die Genehmigungsinhaberin kann die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der Ausschreibung und denen des HSE-Konzeptes für den Offshore einzusetzenden Kran und das Personenaufnahmemittel auch der mit der Zertifizierung der Offshoreanlage betrauten Stelle in Auftrag geben.