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Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 Abs ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt durch eine Marktüberwachungs ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42254
Für die Einbauerklärung und Montageanleitung gelten die gleichen Voraussetzungen beim zur Verfügung stellen wie für die Betriebsanleitung.Zur Form der Betriebsanleitung verweisen wir auf den KomNet-Dialog 17.995, in dem die Thematik ausführlich behandelt wird. ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 26835
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
oder anderen Kunden zur Verfügung stellen, müssen Sie mit ihnen vertraglich vereinbaren. Software für sich alleine erfüllt jedenfalls zunächst nicht die Maschinendefinition des Art. 2 RL 2006/42/EG. Wird sie aber gesondert in den Verkehr gebracht und soll Sicherheitsfunktionen einer Maschine realisieren, so kann sie ggf. ein Sicherheitsbauteil oder Bestandteil (sofern sie mit entsprechender Hardware wie z.B ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum ProdSG - 9. ProdSV; deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) verlangen von den Herstellern, nur solche Produkte auf dem Markt bereit zu stellen (d.h. zu vertreiben), die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Zu 1.Grundwasserreinigungsanlagen bzw. deren Komponenten dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie hinsichtlich der Beschaffenheit den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen.Werden die Produkte, bzw. einzelne Komponenten, vom Geltungsbereich bestimmter EG-Richtlinien erfasst, so gelten für diese die Anforderungen nach Maßgabe dieser Richtlinien. So müssen z.B. ...
Stand: 02.06.2016
Dialog: 13612
, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Der Verwender der PSA ist kein Adressat der VO(EU) 2016/425. Das zur Verfügung stellen durch den AG an den AN ist auch keine Bereitstellung auf dem Markt. Hierfür kommen die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, insbesondere der BetrSichV, zur Anwendung.Denkbar wäre, als Hersteller zusätzlich zur schriftlichen Informationsbroschüre, eine elektronische Variante ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 42736
In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) finden Sie im Artikel 2 die Begriffsbestimmung für eine Maschine. Eine Maschine ist demnach (u. a.) „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42975
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt oder ausgestellt werden (§ 1 Abs. 1 ProdSG).Es handelt sich bei den Kunstwerken entsprechend der Begriffsdefinition nach § 2 Nr. 22 ProdSG um Produkte, da diese durch einen Fertigungsprozess hergestellt werden. Da die Kunstwerke gewerblich vertrieben werden, ist auch die ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
der Begriffsbestimmung nicht erfüllt. Die Gestelle werden dann nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst. Werden die Hebezeuge auch für andere Lasten eingesetzt, ist davon auszugehen, dass die Gestelle mit Anschlagmittel versehen werden. Die Gestelle mit den Teilen sind dann als Last anzusehen und stellen dann ebenfalls keine Lastaufnahmemittel dar. Die Maschinerichtlinie findet auch hier keine ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
Artikel 15 (2) der Niederspannungsrichtlinie lautet: "Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten…." In der Tat ist die Lesbarkeit der NiederspannungsRL an dieser Stelle umständlich / nicht hinreichend genau. In Anhang IV wird lediglich der Aufbau der EU ...
Stand: 28.04.2014
Dialog: 21019
entsprechen; d.h. der Hersteller hat in der mitzuliefernden EU-Konformitätserklärung (nicht Bescheinigung!) zu bestätigen, dass das Gerät mit der neuen Richtlinie 2014/34/EU übereinstimmt. Baumusterprüfungen nach der Vorläuferrichtlinie 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit (s. Art. 41 Abs. 2 RL 2014/34/EU). Hier haben aber der Hersteller und die mit der Baumusterprüfung beauftrage notifizierte Stelle ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 42174
Der Bau (neuer) tragbarer Feuerlöscher erfolgt mittlerweile nach der DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher", die auch die erforderlichen Angaben auf dem Feuerlöscher regelt. Hiernach ist zunächst lediglich die Angabe des Baujahres (Schriftfeld 5, an beliebiger Stelle) gefordert. Zur Gewährleistung einer rechtssicheren Dokumentation der Prüfung und auch um Verwechselungen zu verhindern, empfehlen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
der BetrSichV wichtig:„Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634