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Vorbemerkung: Die PSA-Benutzungsverordnung, welche konkrete Vorgaben für den Arbeitgeber enthält bezüglich Bereitstellung, Auswahl und Instandhaltung von PSA, kann hier nicht angewendet werden, da Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Im vorliegenden Fall finden daher die (allgemeiner gefassten) Vorschriften des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771
Rechtsvorschriften entsprechen und der ermittelten Gefährdung genügen. Anzuwendende Rechtsvorschrift ist die PSA-Benutzungsverordnung. Es empfiehlt sich, bei der Auswahl von PSA das berufsgenossenschaftliche Regelwerk zu berücksichtigen. Wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin eine über die erforderlichen Anforderungen hinausgehende PSA haben möchte (z.B. in Bezug auf mehr Komfort, modische Optik o.ä ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Schutzschuhe, nicht nur ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5273
zu stellen, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und deren Benutzung zu überwachen. Nach § 2 "Bereitstellung und Benutzung" Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 5399
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube, Spritzer heißer Schmelzen o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen ...
Stand: 15.07.2022
Dialog: 6675
Unbeschadet von den in §§ 3, 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) genannten Pflichten hat der Arbeitgeber gemäß der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)" seinen Beschäftigten für die von ihnen zu erledigenden Arbeiten geeignete und individuell angepasste Schutzkleidung ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 21000
Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.02.2023
Dialog: 24290
, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten etc. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 ArbSchG i. V. m. § 2 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat PSA - Persönliche Schutzausrüstung (im vorliegenden Fall entsprechende ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 19750
Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet wird. Dazu hat der Arbeitgeber nach § 2 Benutzungsverordnung für persönliche Schutzausrüstungen (PSA-BV) im Besonderen u.a. dafür zu sorgen, dass bei der Auswahl und Bereitstellung die örtlichen Bedingungen ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 303
auftreten können. Für diese Fälle werden für die Mitarbeiter Halbmasken bereit gehalten.Nach § 3 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen (hier die Halbmasken) sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, hat er eine Schulung durchzuführen. Diese allgemeine Regelung wird durch die DGUV Regel 112-190 ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 17497
, wie lange sie zu tragen sind (§ 3 PSA-Benutzungsverordnung). Dies ergibt sich auch aus § 30 Abs.1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention":"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden." Konkretisiert werden die Vorgaben hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstungen ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 17114
. beeinflussen die Schutzwirkung. Die berufsgenossenschaftlichen Regeln für die Benutzung von Atemschutzgeräten (DGUV Regel 112-190) fordern daher ebenfalls in Nummer 3.2: "Der Unternehmer hat den Versicherten Atemschutzgeräte grundsätzlich zu ihrer persönlichen Benutzung gemäß § 2 "PSA-Benutzungsverordnung" zur Verfügung zu stellen".Ebenso stellt das Merkblatt "Pflanzenschutz im Gartenbau" (GBG 11 ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
wie Schutzkleidung muss entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) den Beschäftigten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ob und welche persönliche Schutzausrüstung nötig ist, muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 2 PSA-BV ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
Schutzausrüstung wie Schutzkleidung, Schutzschuhe muss entsprechend der Persönliche Schutzausrüstungen - Benutzungsverordnung (PSA-BV) den Beschäftigten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ob und welche persönliche Schutzausrüstung nötig ist, muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 2 PSA-BV i.V.m. § 5 Arbeitsschutzgesetz).Für diverse ...
Stand: 01.04.2022
Dialog: 9516
Umgebungseinflüssenzu rechnen ist.Nähere Informationen dazu bietet die DGUV Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" . Zu berücksichtigende Gefährdungen beim Fußschutz sind in Anhang 1 und 2 DGUV Regel 112-991 aufgeführt.Auf das Merkblatt der BGW - "Gut zu Fuß im Pflegeberuf - Kriterien für sichere Arbeitsschuhe" weisen wir hin.Nach § 2 Benutzungsverordnung für persönliche Schutzausrüstungen (PSA-BV) hat ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 3656
Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Schutzschuhe, nicht nur bereitzustellen, sondern auch darauf zu achten, dass sie für die vorgesehenen Schutzfunktion geeignet sind.Konkretisierungen finden ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
Absatz 7, dass die lichte die lichte Höhe über Verkehrswegen 2,10 m betragen soll und 2,00 m nicht unterschreiten darf.Forderungen zu persönlichen Schutzausrüstungen werden unter § 29 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" genannt:"(1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der Bereitstellung ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 1024
der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) heißt es u.a. wie folgt:"(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,2. Schutz gegenüber der zu verhütenden ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 44012
Spezielle Regelungen zu Bekleidung und Schuhe der Erzieherinnen in Kindergärten sind uns nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, in welchem Umfang persönliche Schutzausrüstung entsprechend der PSA-Benutzungsverordnung i.V.m. den entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Regeln wie Fuß- oder Beinschutz (DGUV Regel 112-191 ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 10188