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Welche persönliche Schutzausrüstung benötigen Zimmerleute? Gibt es Dokumente mit genau diesen Anforderungen?

KomNet Dialog 9516

Stand: 01.04.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Suche nach spezieller PSA

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Frage:

Welche persönliche Schutzausrüstung benötigen Zimmerleute? Gibt es Dokumente mit genau diesen Anforderungen?

Antwort:

Zimmerer und Zimmerinnen stellen Holzkonstruktionen und Holzbauten aller Art her. Außerdem renovieren und sanieren sie historische Gebäude oder Inneneinrichtungen aus Holz. Sie arbeiten auf wechselnden Baustellen.

Entsprechend der jeweiligen Tätigkeiten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendige persönliche Schutzausrüstung ermitteln und bereitstellen. Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzkleidung, Schutzschuhe muss entsprechend der Persönliche Schutzausrüstungen - Benutzungsverordnung (PSA-BV) den Beschäftigten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ob und welche persönliche Schutzausrüstung nötig ist, muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 2 PSA-BV i.V.m. § 5 Arbeitsschutzgesetz).


Für diverse Tätigkeiten eines Zimmerers kommen grundsätzlich folgende PSA in Betracht:

- Schutzschuhe mit durchtrittsicherer Sohle und Stahlkappe sind, abgesehen von einer generellen Trageempfehlung, insbesondere bei der Ausführung von Bauarbeiten, zu tragen.

- Schutzhelme sind beispielsweise bei Abbrucharbeiten, Ein- und Ausschalarbeiten, Gerüstarbeiten, Arbeiten in Gruben und Gräben, Schächten usw. zu tragen.

- Schutzbrillen bzw. Gesichtsschutzschilder sind zu benutzen, wenn mechanische, optische oder chemische Schädigungen von Augen bzw. Gesicht zu befürchten sind. Solche Gefahren bestehen z. B. bei Arbeiten mit Säuren und Laugen, Steinbearbeitung und Steinverarbeitung, Schleif- und Schneidearbeiten, Stemmarbeiten und Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern.

- Handschutz ist zu verwenden, wenn mit Handverletzungen zu rechnen ist.

- Schnittschutz (Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe) ist zu verwenden, wenn mit der Motorkettensäge gearbeitet wird.

- Gehörschutzmittel müssen zur Verfügung stehen und getragen werden, wenn ein Beurteilungspegel über 80 bzw. 85 dB(A) erreicht wird.

- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (z. B. Sicherheitsgeschirre) sind zu benutzen, wenn 

-> Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich und

-> Auffangeinrichtungen (Fangerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze) unzweckmäßig sind.

Auf der Baustelle wird, im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, im Regelfall das Bereitstellen und und Tragen von z. B. Schutzschuhen, Schutzhelm, Arbeitshandschuhen und ggf. Wetterschutzjacke erforderlich sein. Weitere Schutzausrüstung ist dann ggf. bei Bedarf vorzuhalten.

Eine zusammenfassende Darstellung ist uns nicht bekannt.


Hinweise:

Auf das Baustein-Merkheft 418 "Zimmerer" der BG Bau möchten wir hinweisen.


Einige Zimmerleute, die noch sehr viel Wert auf ihre Traditionen legen, vor allem die Schächte (Vereinigungen) pflegen das alte Brauchtum, insbesondere die Kleiderordnung (Kluft). Die Kluft der Wanderburschen der Zimmerer ist ein Manchesterjacket und -weste, Schlapphut, Stenz (Wanderstock) und Bündel. Diese Art der Kleidung, oder auch eine Arbeitslatzhose (Blaumann), gehört nicht zur persönlichen Schutzausrüstung.