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Müssen Schuhe von Schweißern zwingend mit dem Kennzeichen WG gekennzeichnet sein?
KomNet Dialog 44012
Stand: 01.10.2024
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Müssen Schuhe von Schweißern zwingend mit dem Kennzeichen WG gekennzeichnet sein und der Norm ISO 7000-2417 genügen oder reicht EN ISO 20345:2022 S3 FO/SC/LG/HI/HRO, Form B. wo kann man heirzu die Rechtsquelle finden?
Antwort:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).
Nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) heißt es u.a. wie folgt:
"(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
3. für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
4. den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.
(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.
(...)"
In der DGUV Information 209-011 "Gasschweißen" ist unter 6.5 "Sonstige Schutzausrüstungen" zu Schutzschuhen Folgendes ausgeführt:
"Da beim Schweißen und Schneiden häufig mit Fußverletzungen durch herabfallende Gegenstände zu rechnen ist, gehören Schutzschuhe zur Grundausrüstung der Schweißerinnen und Schweißer.
Spezielle Schweißerschutzschuhe mit Funkenschutzlasche und Schnellverschluss können das Risiko des Eindringens von Schweißperlen vermindern, aber vor allem die Schwere der Verbrennungen verringern, da die Schuhe sehr schnell abgestreift werden können.
Vor allem bei Verfahren mit starker Funken- und Spritzerbildung bieten Schweißerschürzen aus Leder einen guten und zusätzlichen Schutz."
Weiterhin führt das Informationsblatt "Fußschutz zum Schutz gegen Risiken in Gießereien und beim Schweißen" des Fachbereichs "Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen" der DGUV aus:
"Fußschutz zum Schutz gegen Risiken beim Schweißen oder artverwandten Verfahren Die Sicherheitsschuhe müssen zum einen grundsätzliche Anforderungen der Norm für Sicherheitsschuhe DIN EN ISO 20345:2011 erfüllen. Darüber hinaus stellt die DIN EN ISO 20349-2:2017 bedeutende relevante sicherheitstechnische Forderungen für den Schutz gegen kleine Spritzer geschmolzenen Metalls auf, wie sie bei den entsprechenden Arbeitsverfahren auftreten können. Diese betreffen:
• Schuhform
• Höhe des Schuhoberteils
• Widerstand gegen Einwirkung von Spritzern geschmolzenen Metalls
• Brandverhalten
• Kennzeichnung
An der äußeren Oberfläche der vorderen 2/3 des Schuhs dürfen sich keine Elemente befinden, die flüssiges Metall einfangen könnten. Schnallen und Nieten zur Befestigung die ein Einfangrisiko darstellen könnten, sind nur im hinteren Drittel des Schuhs zulässig.
Es dürfen sich keine aufwärts gerichteten Nahtkanten um die vorderen 2/3 des Schuhs befinden. Aufwärts gerichtete Nahtkanten, z.B. die Naht um die hintere Kappe, sind nur im hinteren Drittel des Schuhs zulässig. Das Vorderteil muss aus einem einzigen Teil bestehen.
Hinsichtlich der Höhe des Schuhoberteils muss mindestens Form „B“ gegeben sein.
Die gesamte Schaftkonstruktion muss geprüft werden und schließt alle Materialkombinationen ein. Getestet werden immer die kleinste, eine mittlere und die größte produzierte Schuhgröße. Die Anzahl der für einen Temperaturanstieg von 40°C im Schuhinneren benötigten Tropfen muss mindestens 25 betragen.
Analog der Schuhe für den Gießereibereich muss das Schuhwerk hinsichtlich des Brandverhaltens die Anforderungen der Norm für Feuerwehrstiefel DIN EN 15090:2012, 6.3.3 erfüllen (siehe oben).
Für die Kennzeichnung mit Name oder Warenzeichen des Herstellers, Produktcode, Schuhgröße, das Jahr und Monat der Herstellung, Nummer und Erscheinungsjahr der Norm (d. h. DIN EN ISO 20349-1:2017), weiteren Kennzeichnungssymbolen aus DIN EN ISO 20345 (sofern zutreffend) sowie dem Hinweis auf die Herstellerinformation muss die folgende Kennzeichnung verwendet werden:
• „WG“ – für „Schweißerschuh“
Der Schuh ist zusätzlich mit Symbol ISO 7000-2417 „Schutz gegen Hitze und Flammen“ (siehe Bild 1) zu kennzeichnen.
Die Schuhe gelten als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie II. Sie müssen eine Baumusterprüfung durchlaufen haben."