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Der Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen.Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung und ASR A 2.1) muss er zunächst ermitteln, ob eine Absturzhöhe von mehr als 1.0 m gegeben ist. Lassen sich entsprechend des TOP-Prinzips keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen einrichten ...
Stand: 31.01.2020
Dialog: 43028
Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sicher (hinsichtlich Fahrzeugzustand und erforderliche Ausrüstung) und geprüft sind.Neben den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften können sich weitere Anfoerderungen aus dem Straßenverkehrsrecht ergeben. Hierzu können und dürfen wir keine Aussage treffen. Eine entsprechende Anfrage richten Sie sich bitte direkt ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 2041
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 19793
Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wie die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Abweichungen vom Technischen Regelwerk sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend begründet und dokumentiert werden. Im Baustein - Arbeitsmittel ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 7576
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und im Anschluss die dort vorgesehenen Maßnahmen zumzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.Bei Arbeiten, bei denen die Beschäftigten Atemschutz tragen sollen, ist es notwendig, die Arbeitsbedingungen vorher genau zu prüfen. Dabei sollte die Betriebsärztin ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 21073
Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt."Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u.a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u.a. in technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6075
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für den Materialtransport mit handgeführten Flurförderzeugen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 19750
– Allgemeine Anforderungen .Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, hier Hubarbeitsbühne, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Abs. 4 BetrSichV hat der Arbeitgeber hat sich die Informationen zu beschaffen, die für die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 06.04.2023
Dialog: 43033
- wie auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit - gegenüber dem Arbeitgeber eine beratende Funktion. Es steht nicht in der Befugnis eines Betriebsarztes einem Beschäftigten mitzuteilen, dass auf gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche Sicherheitsschuhe verzichtet werden kann. Die Pflicht, erforderliche Maßnahmen nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu treffen, liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Bezüglich ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 11063
Die in Rede stehende Schutzkleidung ist dazu bestimmt, den Träger vor Wärmestrahlung und elektrostatischer Aufladung zu schützen. Und solange der Hersteller der Arbeitsschutzkleidung zur Erreichung dieser Schutzziele nicht das Tragen bestimmter Unterkleidung in Kombination mit "seiner" Arbeitsschutzkleidung fordert (s. Informationsbroschüre des Herstellers/Bedienungsanleitung), kann die Unterkleid ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 25721
Lehrkräfte zumindest die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten. "Sicherheitsschuhe" sind Teil der zur Verfügung zu stellenden Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz der Gesundheit. Sie müssen zur Verfügung gestellt und getragen werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Maßnahmen zum Schutz der Füße gegen schädigende äußere Einwirkungen oder gegen Ausrutschen notwendig ...
Stand: 21.05.2016
Dialog: 26647
bietet, dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten. Für Persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Rechtsgrundlage für diese Verpflichtung ist § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz, wonach Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz (und dementsprechend auch für Maßnahmen auf Grund von Rechtsverordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz) der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 26261
- und Gesichtsschutz in der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" müssen in der Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Nötige Unterbrechungen der Arbeiten, zur Reinigung der Schutzbrillen, sind kein Argument auf diese zu verzichten. ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283
Gemäß § 3 Absatz1 i. V. m. Absatz 2 Nr.1 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die unter Berücksichtigung der Umstände, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes und welche Mittel zu deren Durch ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 19743
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind für die Arbeiten Schleifen, Bohren und Fräsen Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Für den Augenschutz der Beschäftigten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen, welcher Augen- bzw. Gesichtsschutz für die genannten Arbeiten erforderlich ist. Dabei kann er sich durch die Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 17880
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren (Rechtsgrundlage: §§ 5,6 des Arbeitsschutzgesetzes). Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung könnte für Bohr- und Fräsarbeiten als Ergebnis die Pflicht ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 2646
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz).Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er dann abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann z. B. sein, dass Schutzkleidung getragen werden muss ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 4660
der Gefährdungsbeurteilung (s. unten) sollte sein, dass die PSA in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und individuell passen muss. Dies kann bedeuten, dass jedem Beschäftigten individuelle PSA zur Verfügung gestellt werden muss. Sollte aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, dass die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte erfordern, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen dass der Stand von Technik ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771