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Müssen auch bei einem kurzzeitigen Durchqueren einer Lagerhalle Sicherheitsschuhe getragen werden?
KomNet Dialog 24062
Stand: 12.11.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA
Frage:
Ein kaufmännischer Mitarbeiter geht kurz durch eine Lagerhalle, in der auch Stapler fahren. Muss dieser Mitarbeiter generell dann Sicherheitsschuhe tragen?
Antwort:
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) eigenverantwortlich zu ermitteln, ob eine Gefährdung für den kaufmännischen Angestellten (oder andere Personen) beim Durchqueren der Halle besteht. Er ist verpflichtet, aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.
Wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist, dass in dem Teil der Halle, den der Angestellte durchquert, keine entsprechende Gefährdung vorhanden ist, kann als Schlussfolgerung auf das Tragen von Sicherheitsschuhen verzichtet werden.