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Inwieweit müssen wir einem Mitarbeiter mit Hautproblemen individuelle Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen?
KomNet Dialog 26261
Stand: 17.02.2017
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Individuell angepasste PSA
Frage:
Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung werden unseren Mitarbeitern Arbeitshandschuhe (Montagehandschuhe EN 388) kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Mitarbeiter hat Hautprobleme an den Händen, welche sich durch das Tragen der angebotenen Handschuhe verschlimmern. Inwieweit müssen wir einem Mitarbeiter mit Hautproblemen individuelle Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen?
Antwort:
Im § 2 der PSA-Benutzungsverorndung findet sich zu Ihrer Fragestellung folgendes:
"(...) darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
Für Persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Rechtsgrundlage für diese Verpflichtung ist § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz, wonach Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz (und dementsprechend auch für Maßnahmen auf Grund von Rechtsverordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz) der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf .