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Welche mechanische Festigkeit (DGUV Regel 112-192 Tabelle 5) muss bei der Auswahl von hier Augen- und Gesichtsschutz für welche Art von Arbeitvorgängen ausgesucht werden?

KomNet Dialog 17880

Stand: 13.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Auswahl von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Bei der Auswahl der richtigen Schutzausrüstung (hier Augen- und Gesichtsschutz) stellt sich im Zuge der Gefährdungsbeurteilung folgende Frage: Welche mechanische Festigkeit (DGUV Regel 112-192 Tabelle 5) muss für welche Art von Arbeitvorgängen (Schleifen, Bohren, Fräsen etc.) ausgesucht werden? Gibt es hier genaue Vorschläge oder Übersichten auf die man sich beziehen kann?

Antwort:

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind für die Arbeiten Schleifen, Bohren und Fräsen Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Für den Augenschutz der Beschäftigten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen, welcher Augen- bzw. Gesichtsschutz für die genannten Arbeiten erforderlich ist. Dabei kann er sich durch die Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.


Wie in der Fragestellung aufgeführt, sind bei der Auswahl die Vorgaben der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz", in den Tabellen 5 - 8, zu beachten.


Ausführliche Erläuterungen zur Kennzeichnung finden sie u. a. in dem Kapitel 3.2.4 der DGUV Regel 112-192. Als Norm wird u. a. die DIN EN 166 angewendet. Augenschutzgeräte zum Schutz gegen Teilchen mit hoher Geschwindigkeit müssen die Anforderungen für erhöhte Festigkeit der Norm erfüllen. Schutzschirme müssen zudem zusätzlich einen Stoß mit hoher Energie aushalten. Die Kennzeichnung besteht dann aus einer Nummern- und Buchstabenfolge, wobei die vierte Stelle die Buchstaben S, F, B oder A (= Stoß mit hoher Energie) angeben.


Mögliche von Ihnen angesprochene andere Vorschläge bzw. Übersichten als Entscheidungshilfen sind uns nicht bekannt. Die Kennzeichnung mit Erläuterungen des Herstellers findet sich im Regelfall in der Gebrauchsanleitung der PSA. Sofern erforderlich, empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit dem Hersteller zu dieser Thematik.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.


Normen können kostenpflichtig über den Beuth Verlag bezogen werden.