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Gibt es eine Vorschrift, wonach bei Arbeiten mit einer Krananlage immer Helme zu tragen sind?

KomNet Dialog 11133

Stand: 12.11.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Gibt es eine Vorschrift, wonach bei Arbeiten mit einer Krananlage immer Helme zu tragen sind?

Antwort:

Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt.


"Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass


a) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche, an denen sich für gewöhnlich Beschäftigte aufhalten, bewegt werden,

b) Lasten sicher angeschlagen werden,

c) Lasten, Lastaufnahme- sowie Anschlagmittel sich nicht unbeabsichtigt lösen oder verschieben können,

d) den Beschäftigten bei der Verwendung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln angemessene Informationen über deren Eigenschaften und zulässigen Einsatzgebiete zur Verfügung stehen,

e) Verbindungen von Anschlagmitteln deutlich gekennzeichnet sind, sofern sie nach der Verwendung nicht getrennt werden,

f) Lastaufnahme- und Anschlagmittel entsprechend den zu handhabenden Lasten, den Greifpunkten, den Einhakvorrichtungen, den Witterungsbedingungen sowie der Art und Weise des Anschlagens ausgewählt werden und

g) Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln über ungeschützte Beschäftigte geführt werden."

Weitere Informationen können der DGUV Vorschrift 52 "Krane" und der DGUV Information 209-012 "Kranführer" entnommen werden.


Die zwingende Verpflichtung zum Tragen von Kopfschutz ergibt sich daraus aber nicht. Vielmehr muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Tätigkeit bewertet werden. Ergeben sich dabei Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc., und werden technische und organisatorische Maßnahmen bereits ausgeschöpft, ist ggf. Kopfschutz als persönliche Schutzausrüstung zu benutzen.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.