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Unsere Arbeitsschutzkleidung muss flammhemmend und antistatisch sein. Gilt dies auch für zusätzlich bereitgestellte wärmende Unterwäsche im Winter?

KomNet Dialog 25721

Stand: 01.03.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Nach Gefährdungsbeurteilung muss unsere Arbeitsschutzkleidung flammhemmend und antistatisch sein. Wir bieten im Winter zusätzlich noch wärmende Unterwäsche an. Muss diese die gleiche Eigenschaften wie die Schutzkeidung aufweisen oder reicht die wärmende Funktion aus?

Antwort:

Die in Rede stehende Schutzkleidung ist dazu bestimmt, den Träger vor Wärmestrahlung und elektrostatischer Aufladung zu schützen. Und solange der Hersteller der Arbeitsschutzkleidung zur Erreichung dieser Schutzziele nicht das Tragen bestimmter Unterkleidung in Kombination mit "seiner" Arbeitsschutzkleidung fordert (s. Informationsbroschüre des Herstellers/Bedienungsanleitung), kann die Unterkleidung daher grundsätzlich frei gewählt werden.


Die Unterkleidung sollte im vorliegenden Fall allerdings nicht nur wärmen, sondern auch zur Arbeitsschutzkleidung passen. Was die Flammhemmung anbelangt, bedeutet dies, da sich flammhemmende und wärmende Wirkung von Textilien nicht ausschließen, dass flammhemmender bzw. aus schwer entflammbaren Fasern gefertigter Unterkleidung der Vorzug gegeben werden sollte.


Zur Antistatik:

Wenn zusätzlich zur antistatischen Schutzkleidung ableitfähiges Schuhwerk getragen wird und der Träger über einen geeigneten Fußboden geerdet ist, beeinträchtigt das Tragen nicht antistatischer Unterkleidung im Allgemeinen die Schutzwirkung der Schutzkleidung und -schuhe nicht.