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Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 5456
Durchführung dabei erforderlich sind, hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln.Bezogen auf den in Rede stehenden Fall bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten für seine Arbeit geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen muss. Tut er dies nicht, kommt er seinen Grundpflichten gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz nicht nach. ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 19743
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist auch festzulegen, ob im Küchenbereich Schuhe mit rutschhemmender Sohle getragen ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 28075
Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Mögliche Gefährdungen der Beschäftigten und die nötigen Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) ermitteln und festlegen.Regelungen bezüglich des Tragens von Warnkleidung auf Müllsammelfahrzeugen sind in der DGUV Vorschrift 44 "Müllbeseitigung". Gemäß § 5 müssen Beschäftigten im Straßenraum Warnkleidung zur Verfügung ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 2136
Entsprechend § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes.Ob ein maßangefertigter Gehörschutz erforderlich bzw. geeignet ist, kann nur auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) unter Beteiligung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 43706
der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG zu dem Ergebnis kommt, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, handelt es sich um eine Maßnahme nach § 3 ArbSchG. Die Kosten für diese Maßnahmen dürfen nach § 3 Abs.3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Bei notwendigem orthopädischen Fußschutz entstehen gegenüber den üblichen Sicherheitsschuhen erhöhte Kosten, die vom Unternehmer ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5273
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz).Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er dann abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann z. B. sein, dass Schutzkleidung getragen werden muss ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 4660
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 ArbSchG durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 4625
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" eigenverantwortlich zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen sind, hier ein geeigneter Fußschutz. Wenn eine Gefahr von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände ...
Stand: 12.08.2022
Dialog: 24864
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 3 muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung (hier: Schutzschuhe) zur Verfügung zu stellen sind, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermitteln.Sowohl unter Ziff. 3.1.1 als auch im Anhang 2 der DGUV Regel 112 ...
Stand: 26.04.2024
Dialog: 1553
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Beurteilung der für die Außendienstmitarbeiter mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).Kommt er dabei zu dem Ergebnis, dass es erforderlich ist, die Anwesenheit der Außendienstmitarbeiter visuell zu signalisieren, um ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 19913
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).Die Frage ...
Stand: 28.10.2020
Dialog: 43199
(§ 5 Arbeitsschutzgesetz) eigenverantwortlich zu ermitteln, ob eine Gefährdung für den kaufmännischen Angestellten (oder andere Personen) beim Durchqueren der Halle besteht. Er ist verpflichtet, aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er dann abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Ausführliche ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 4658
Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. Er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, die persönliche Schutzausrüstung erfordert. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch für Tätigkeiten im Straßenbau bei Minusgraden durchgeführt werden.Persönliche Schutzausrüstung ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube, Spritzer heißer Schmelzen o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen ...
Stand: 15.07.2022
Dialog: 6675
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind für die Arbeiten Schleifen, Bohren und Fräsen Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Für den Augenschutz der Beschäftigten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen, welcher Augen- bzw. Gesichtsschutz für die genannten Arbeiten erforderlich ist. Dabei kann er sich durch die Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 17880