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Gibt es eine Vorschrift, dass Wasserbauer knöchelhohe Sicherheitsschuhe tragen müssen?

KomNet Dialog 43199

Stand: 28.10.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Gibt es eine Vorschrift, dass Wasserbauer knöchelhohe Sicherheitsschuhe tragen müssen?

Antwort:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).


Die Frage, welche PSA zur Verfügung gestellt werden muss, muss somit eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. In Bezug auf Sicherheitsschuhe liefert hier die DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" weitere Informationen, jedoch keine konkreten Vorgaben.


In der "Beispielsammlung: Fußschutz für ausgewählte Tätigkeiten" des Sachgebiet Fußschutz der DGUV werden auf Seite 2 für den Wasserbau knöchelhohe Sicherheitsschuhe (Stiefel, niedrig) empfohlen.