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Muss ich meinen Beschäftigten angepassten Gehörschutz (wie z. B. Otoplastik) bezahlen?

KomNet Dialog 43706

Stand: 07.08.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Individuell angepasste PSA

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Frage:

Muss ich meinen Beschäftigten angepassten Gehörschutz (wie z. B. Otoplastik) bezahlen, oder reicht es aus, Standardgehörschutz (Stöpsel, Kapsel usw.) für definierte Lärmbereich anzubieten?

Antwort:

Entsprechend § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes.

Ob ein maßangefertigter Gehörschutz erforderlich bzw. geeignet ist, kann nur auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) unter Beteiligung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt und geklärt werden.


Der DGUV Information 212-024 "Gehörschutz" sind weitere Informationen zu entnehmen.


Gemäß Abschnitt 5.3 "Otoplastiken" der DGUV Information 212-024 handelt es sich dabei um Folgendes:

"Otoplastiken sind im Ohr getragene Gehörschützer, die für den einzelnen Gehörgang individuell angefertigt werden."


Unter Abschnitt 15 "Kosten für Gehörschutz" der DGUV Information 212-024 wird unter der Auflistung der verschiedenen Gehörschutzarten - einschließlich Otoplastiken - Folgendes aufgeführt:

"Alle Kosten für den Gehörschutz müssen entsprechend Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber getragen werden."


Hinweis:

Auf die FAQ des Sachgebiets Gehörschutz der DGUV möchten wir hinweisen. Unter Bereitstellung und Finanzierung von Gehörschutz finden sich zum Thema Otoplastiken folgende Fragen und Antworten:

"Zahlt der Unfallversicherungsträger (die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) zu den Gehörschutz-Otoplastiken zu?

Die Bereitstellung von PSA wird durch den Arbeitgeber finanziert. In Ausnahmefällen zahlen einzelne Unfallversicherungsträger Pauschalbeträge.


Kann ich von meinen Mitarbeitern bei der Anschaffung von Gehörschutz-Otoplastiken einen Eigenanteil verlangen?

Die Übernahme eines Eigenanteils ist gesetzlich nicht vorgesehen.


Was ist zu tun, wenn Gehörschutz-Otoplastiken verloren gehen?

Kontaktieren Sie den Vorgesetzten, so dass über den Hersteller oder Vertreiber Ersatz beschafft werden kann."