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KomNet-Wissensdatenbank

Benötigen Jacken von Außendienstmitarbeitern und Politessen des Ordnungsamtes Reflexionsstreifen oder ähnliches?

KomNet Dialog 19913

Stand: 20.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Die Außendienstmitarbeiter und Politessen des Ordnungsamtes tragen Jacken mit dem Aufdruck "Ordnungsamt". Wie müssen diese im dunkeln zu erkennen sein bzw. benötigen diese Reflexionsstreifen oder ähnliches auf den Jacken?

Antwort:

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Beurteilung der für die Außendienstmitarbeiter mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).


Kommt er dabei zu dem Ergebnis, dass es erforderlich ist, die Anwesenheit der Außendienstmitarbeiter visuell zu signalisieren, um sie in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen - z. B. bei Dunkelheit - auffällig zu machen, hat er den Außendienstmitarbeitern Warnkleidung zur Verfügung zu stellen.


Die Anforderungen an Warnkleidung sind in der DIN EN ISO 20471 festgelegt. Hierzu zählt u. a., dass die Warnkleidung mit Reflexstreifen versehen sein muss, welche wiederum auch bestimmten (in der DIN EN ISO 20471 festgelegten) Anforderungen genügen müssen.


Hinweis:

Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden.