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Grundsätzlich sind bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Der § 15 Abs. 2 ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884
für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt beraten lassen.Die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht und den Unfallverhütungsvorschriften ergeben, sind auch für die Mitarbeiter bindend. § 15 Abs. 2 ArbSchG und § 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichten die Beschäftigten, die in der Gefährdungsbeurteilung ausgewählten und bereitgestellten Persönlichen ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 16405
und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."Der Begriff "Beschäftigte" ist im § 2 Abs.2 ArbSchG definiert, Studierende fallen hier nicht drunter. Es gibt aber einige ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42941
) Anwendung.Zu Frage 1 (Gibt es konkrete gesetzliche Vorgaben, die meinen Arbeitgeber zur Anschaffung der Bekleidung verpflichten?):Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Hiernach ist der Arbeitgeber u. a. verpflichtet, die für die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 1 ArbSchG erforderlichen Mittel bereitzustellen. Diese erforderlichen Mittel beinhalten auch PSA, da der Schutz z ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771
der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG zu dem Ergebnis kommt, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, handelt es sich um eine Maßnahme nach § 3 ArbSchG. Die Kosten für diese Maßnahmen dürfen nach § 3 Abs.3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Bei notwendigem orthopädischen Fußschutz entstehen gegenüber den üblichen Sicherheitsschuhen erhöhte Kosten, die vom Unternehmer ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).Die Frage ...
Stand: 28.10.2020
Dialog: 43199
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und im Anschluss die dort vorgesehenen Maßnahmen zumzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.Bei Arbeiten, bei denen die Beschäftigten Atemschutz tragen sollen, ist es notwendig, die Arbeitsbedingungen vorher genau zu prüfen. Dabei sollte die Betriebsärztin ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 21073
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 ArbSchG durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 17114
dieser Maßnahme schriftlich begründen und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt mitteilen. Dabei erhält der Personalrat/Betriebsrat eine Abschrift (§ 8 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Darf dienstlich beschaffte persönliche Schutzausrüstung auch privat genutzt werden, ist eine Kostenbeteiligung ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 17475
nach § 3 Abs. 3 ArbSchG den Beschäftigten nicht auferlegt werden dürfen, müssen auch solche Schuhe als PSA vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.Schuhe (als Fußschutz) beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc ...
Stand: 22.05.2020
Dialog: 13312
der Klassifizierung FFP2 bzw. andere Atemschutzgeräte mit identischer Schutzstufe erforderlich. Die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen sind von den Beschäftigten bestimmungsgemäß zu verwenden (§ 15 Abs. 2 ArbSchG). Schließlich sind bei den Beschäftigten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen und es ist eine Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung zu erstellen (siehe z.B. Anlage ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 6773
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG). Die Frage ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 43192
Arbeitgeber ist verpflichtet, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten unentgeltlich durchzuführen (§ 3 Abs. 2 und 3 ArbSchG). Die Kosten für persönliche Schutzausrüstung von Beschäftigten muss daher der Arbeitgeber tragen.Ggf. sollte der Sachverhalt im Arbeitsschutzausschuss erörtert werden. ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 3656
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 3 muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung (hier: Schutzschuhe) zur Verfügung zu stellen sind, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermitteln.Sowohl unter Ziff. 3.1.1 als auch im Anhang 2 der DGUV Regel 112 ...
Stand: 26.04.2024
Dialog: 1553
Nach Abschnitt 5.5.1 (9) der TRGS 401 darf die Verwendung von belastender persönlicher Schutzausrüstung keine Dauermaßnahme sein."(9) Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob das Tragen von PSA belastend ist. Hierzu kann der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beteiligt werden. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ohne Wechsel über mehr als 4 Stund ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 12887
, dass nicht jeder Arbeitplatz vor Aufnahme der Tätigkeit besichtigt werden kann, werden die Schutzmaßnahmen immer nach dem höchsten Gefährdungspotenzial gleichartiger Täigkeiten (Arbeitsplätze) ausgelegt.§ 8 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet beide Arbeitgeber sich über die Gefahren für ihre Beschäftigten zu unterrichten und abzustimmen: "Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§ 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Der Arbeitgeber hat gemäß der Gefährdungsbeurteilung persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 5399
Die Frage ist dahingehend zu beantworten, ob spezielle Arbeits- oder Schutzkleidung bei der Arbeit erforderlich ist oder nicht. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen.Wann Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit üblicherweise besondere Arbeitskleidung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 4325
Bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung sind die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG) (z. B. bei wiederholter Weigerung zum Tragen des Gehörschutzes durch Abmahnung). Gemäß ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 2616