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Welche Elektroarbeiten erfordern isolierendes Schuhwerk?
KomNet Dialog 43192
Stand: 01.02.2021
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Auswahl von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Welche Elektroarbeiten erfordern isolierendes Schuhwerk?
Antwort:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).
Die Frage, welche Schutzausrüstung bei Elektroarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss, muss somit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Hilfestellung liefert hierbei die DGUV Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz".
In Abschnitt 4.2.5 des Anhang 2, ist dort zu elektrisch isolierenden Schuhen zum Arbeiten unter Spannung, folgendes nachzulesen:
"Elektrisch isolierende Schuhe zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen elektrischer Anlagen oder in deren Nähe sollen – in Verbindung mit anderen elektrisch isolierenden persönlichen Schutzausrüstungen – den Träger unter anderem gegen elektrische Schocks schützen und eine gefährliche Körperdurchströmung über die Füße verhindern.
In Abhängigkeit von der Nennspannung der Teile, an denen Arbeiten unter Spannung oder Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile durchgeführt werden, ist zwischen isolierenden Schuhen zu unterscheiden, der
– elektrischen Klasse 00
Anlagen mit einer Nennspannung bis 500 V Wechselspannung und 750 V Gleichspannung
und
– elektrischen Klasse 0
Anlagen mit einer Nennspannung bis 1000 V Wechselspannung und 1500 V Gleichspannung
..."
Hinweis:
Auf die "Beispielsammlung: Fußschutz für ausgewählte Tätigkeiten" des Sachgebiet Fußschutz der DGUV möchten wir hinweisen. Die Elektroarbeiten finden sich auf Seite 5.