Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen kurze Hosen als Berufskleidung getragen werden?

KomNet Dialog 4325

Stand: 14.07.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

Favorit

Frage:

Von meinen Mitarbeitern wurde ich nach der Möglichkeit des Tragens von kurzen Hosen während der warmen Jahreszeit in der Dienstzeit gefragt. Nun ist mir nicht bekannt, dass kurze Hosen nicht als Berufsbekleidung getragen werden dürfen. Wo kann ich etwas darüber erfahren?

Antwort:

Die Frage ist dahingehend zu beantworten, ob spezielle Arbeits- oder Schutzkleidung bei der Arbeit erforderlich ist oder nicht. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen.

Wann Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit üblicherweise besondere Arbeitskleidung tragen müssen, lässt sich in Anlehnung an die Forderung nach Umkleideräumen (Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nummer 4.1 Abs.3 und ASR A4.1 "Sanitärräume", Nr.7.2) bewerten. Danach müssen besondere Gründe vorliegen, die das Tragen der Arbeitskleidung rechtfertigen. Diese können z. B. durch hygienische, infektions- und gesundheitsgefährdende Tätigkeiten, Tätigkeiten mit mechanischen Gefährdungen oder stark schmutzende Tätigkeiten ausgelöst werden.

Zur Beurteilung kann auch die DGUV Regel 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (Punkt 3 und 4) herangezogen werden.

Ist die Schutzwirkung der Kleidung gegenüber der Person und der Privatkleidung nicht notwendig (z. B. bei Büroarbeitsplätzen), so ist das Tragen von kurzen Hosen nicht verboten.

Allerdings sollte geprüft werden, ob Regelungen zur Kleiderordnung (z. B. Dienstvorschriften für öffentliche Verwaltungen) oder ästhetische/sittliche Bedenken innerhalb des Betriebes oder gegenüber anderen Personen (z. B. Kunden), dem nicht entgegenstehen.