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vorliegenden Betriebsbedingungen, geeignete Prüfzeiträume und den Prüfumfang selbst festzulegen bzw. durch eine entsprechend fachkundige Person festlegen zu lassen. Bewährte Prüfintervalle können z. B. der Tabelle 1 B der Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ entnommen werden und sind als Richtwert für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen zu verstehen ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 konkretisiert. In Bezug auf Ihre Frage wird unter Nr. 2.1 Abs.4 ausgeführt:"Ist für eine Prüfaufgabe eine umfassende Befähigung (z. B. für elektrische und hydraulische Prüfanteile) erforderlich, die nicht von einer einzelnen zur Prüfung befähigten Person abgedeckt wird, kann sich diese auf Prüfergebnisse weiterer entsprechend qualifizierter Personen ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Die Praxis zeigt, dass es Arbeitnehmern (sehr häufig elektrotechnische Laien) nicht immer klar ist, warum nicht in jedem Fall z. B. drei Verbraucher an einer Mehrfachsteckdosenleiste gleichzeitig betrieben werden dürfen, obwohl doch die Mehrfachsteckdosenleiste über drei oder mehr Steckdosen verfügt. Nach der DIN VDE 0100-100:2009-06 müssen elektrische Betriebsmittel so ausgewählt ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
ausführende Fachkräfte im Klaren sind: Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" richten sich grundsätzlich zunächst an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Dieser kann und muss zwar den Prüfauftrag an eine Fachkraft abgeben, wenn er die Prüfung nichts selbst ausführen kann oder will, er hat aber in jedem Fall weiterhin ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210
in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Person".Unter der Nummer 2 finden sich die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen. Insbesondere möchten wir folgende Absätze nach Nummer 2.1 hervorheben:"(2) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
. durch Aushänge am schwarzen Brett, Intranet Information der Beschäftigten etc.). Gängige Praxis wäre es jedoch, das verlängerte Prüfintervall erst nach der nächsten anstehenden Prüfung anzuwenden, so dass dann die Betriebsmittel korrekt gekennzeichnet werden können. ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
die Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchführt.Wer durch eine in § 22 Abs. 1 BetrSichV bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 ArbSchG strafbar.Nach § 9 (Ordnungswidrigkeiten) der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" handelt ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
und die notwendigen fachlichen Kenntnisse erneuert werden."Unter Ziffer 3 der TRBS 1203 werden zusätzliche Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung bestimmter Gefährdungen gestellt. Beispielsweise muss die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 besagt hierzu folgendes.„Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 18903
der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" einzubeziehen. Konkretisierungen können neben dem Normenwerk auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
vorgenommen werden kann, andere Geräte erfordern vielleicht aufwendigere mechanische Prüfungen, evtl. mit Messgeräten.Sollte das Gerät eine Stromversorgung haben, ist es wie andere elektrische Arbeitsmittel auch von einer Elekrofachkraft bzw. unter deren Aufsicht zu prüfen.Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen" und TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Die DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" macht unter Nummer 5.4. "Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung" folgende Angaben:"5.4.1. Prüfungen Elektrische Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Für die Messung müssen geeignete Messgeräte ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
Umfeld genutzt werden.Gleichwohl hat der Arbeitgeber aber die Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzuleiten. Wenn (wie in diesem Fall) Prüfungen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchgeführt werden können, sind entsprechend andere Maßnahmen zu treffen, damit verbleibende Risiken auf ein beherrschbares Maß reduziert werden.Die Nutzung elektrischen Stroms ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
zusammen, wobei es in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers liegt, den erforderlichen Umfang jeder Einzelkomponente festzulegen und damit die Qualifikation als befähigte Person feststellen zu können. Näheres dazu ist der TRBS 1203 "Befähigte Personen" zu entnehmen.Eine ausschließliche Ausbildung, an deren Ende die Qualifikation als befähigte Person steht, ist somit nicht ausreichend.Im Rahmen ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
Personen zu überprüfen sind (§ 14 Abs. 2 BetrSichV). In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" www.baua.de/trbs werden Beispiele für schädenverursachende Einflüsse genannt: Beispiele für Schäden verursachende Einflüsse, die zu gefährlichen Situationen führen können: • Verschleiß der Tragmuttern an einer Fahrzeughebebühne • Korrosive Medien bei Lagerbehältern ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen. Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV durch die TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
den besonderen Anforderungen der BetrSichV (z.B. Schäden verursachende Enflüsse) unterliegen und daher von befähigten Personen zu prüfen sind (s. § 14 BetrSichV). Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS www.baua.de/trbs konkretisieren die Anforderungen der Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung. Als hier relevante TRBS sind insbesondere die- TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869