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Ersetzt die Prüfung eines Kaffeeautomats gemäß VDE 701/702, die nach der Reparatur beim Hersteller durchgeführt wurde, die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DGUV Vorschrift 3?

KomNet Dialog 18903

Stand: 15.01.2021

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen

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Frage:

Die DGUV Vorschrift 3 macht im letzten Absatz eine Ausnahme von der Prüfung vor Inbetriebnahme. Dort heißt es: ..." (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind." Wie sieht es nun aus, wenn ein Gerät (hier Kaffeeautomat) beim Hersteller repariert wird und dieser bestätigt, dass das Gerät vor Auslieferung nach VDE 701/702 geprüft wurde. Ersetzt das ebenfalls die Prüfung beim Kunden? Und reicht bei Neubeschaffung eine Bestätigung des Herstellers / Vertreibers aus, dass das Gerät dort vor Ort noch einmal geprüft wurde? Darf der Hersteller damit Werbung betreiben?

Antwort:

Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 besagt hierzu folgendes.

Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen kennt.

Zu unterscheiden von der hier geforderten Bestätigung ist die Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln. Für diese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer auf Verlangen nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz entspricht (z.B. durch eine Konformitätserklärung, in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird).


Es ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die Sicherheit auch vom Aufstellort bzw. –bedingungen abhängt. Wenn ja muss auch am Betriebsort vor Inbetriebnahme geprüft werden (zumindest alles, was mit evtl. Wechselwirkungen mit der Umgebung zu tun hat) .


Da die DGUV Vorschrift 3 auf die VDE-Normen Bezug nimmt, sollte eine Prüfung nach VDE 701/702 die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 Prüfung erfüllen.


DGUV Vorschrift 3, § 2 Abs. 2:

Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.