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Wie oft müssen Photovoltaik-Anlagen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden?

KomNet Dialog 43933

Stand: 08.10.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Wie oft müssen Photovoltaik-Anlagen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden?

Antwort:

Die DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" macht unter Nummer 5.4. "Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung" folgende Angaben:

"5.4.1. Prüfungen

Elektrische Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Für die Messung müssen geeignete Messgeräte und entsprechendes Messzubehör verwendet werden (vergleiche Abschnitt 5.2.1.3 Tabelle 1)."

In der anschließend aufgeführten Tabelle 2 wird für die tägliche Prüfung Folgendes vorgesehen:

-Kontrolle der Betriebsanzeige des Wechselrichters durch den Betreiber

-Kontrolle des Betriebszustandes per Fernüberwachung (Für den Brandschutz ist insbesondere auf Isolationsfehler zu achten.) der Betriebsdatenüberwachung (System) durch den Betreiber/ Elektrofachkraft

-Fehlermeldungen analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen bei der Betriebsdatenüberwachung (System) durch eine Elektrofachkraft


Für die monatliche Prüfung wird Folgendes genannt:

-Sichtprüfung der Generatorfläche auf offensichtliche Mängel, wie z.B. herunterhängende Module, Modulklammern, Montagegestellteile oder PV-Leitungen durch den Betreiber


Zudem wird eine Prüfung im Intervall von 4 Jahren angegeben:

-Wiederholung der Messungen und Prüfungen nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0126-23 der Gesamtanlage durch eine Elektrofachkraft


Unter Nummer 4.2. "Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers/Betreibers" wird zudem Folgendes aufgeführt:

"4.2.1. Allgemeine organisatorische Maßnahmen

Der Auftraggeber vergibt die Arbeiten ausschließlich an Fachfirmen bzw. Fachabteilungen. Eine Fachkunde ist u.a. für folgende Arbeiten notwendig:

Elektrotechnische Arbeiten - Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4/VDE 0105-100

Errichtung von Gerüsten - Befähigte Person gemäß TRBS 2121 Teil 1

Asbestsanierung - Fachkunde gemäß TRGS 519

Bei Auftragserteilung durch ein Unternehmen sind folgende besondere Pflichten zu beachten:

• Vergewissern, dass Beschäftigte des Auftragnehmers angemessene Anweisungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit erhalten haben

• Die teilweise oder vollständige Weitergabe von Arbeiten an Subunternehmern, bedarf der Zustimmung

dafür sorgen, dass die Anlage entsprechend den elektrotechnischen Regeln vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend geprüft wird

• Benennung eines Anlagenverantwortlichen für die Dauer der Arbeiten an elektrischen Anlagen

Bei Auftragserteilung durch eine Privatperson obliegt die Beurteilung der jeweiligen Fachkunde durch Einsichtnahme entsprechender Referenzen sowie weitergehenden Fachkundenachweisen der beauftragten Fachfirma. Der Betreiber einer PV-Anlage hat den ordnungsgemäßen Zustand der PV-Anlage sicherzustellen. Dazu hat er wiederkehrende Prüfungen zu organisieren."


Da es sich hierbei um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, kann von uns keine verbindliche Aussage getroffen werden, sondern wir können nur allgemeine Hinweise geben. Für eine verbindliche Aussage empfehlen wir Ihnen die Frage direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder dem entsprechenden Sachgebiet ("Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik") der DGUV zu klären.