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Müssen ortsfeste Regale gekennzeichnet und regelmäßig geprüft werden?

KomNet Dialog 20976

Stand: 31.05.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüffristen

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Frage:

Müssen ortsfeste Stahlregale mit Fachböden, die der Archivierung von Akten dienen und ausschließlich manuell beschickt werden, gekennzeichnet (max. Last der Fachböden, etc.) und regelmäßig (Betriebssicherheitsverordnung) geprüft werden?

Antwort:

Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen (siehe auch § 14 BetrSichV "Prüfung von Arbeitsmitteln).


Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" einzubeziehen. Konkretisierungen können neben dem Normenwerk auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen", entnommen werden.


Zur Kennzeichnung wird unter Ziffer 4.2.7.1 der DGUV Regel 208-061 u.a.ausgeführt:

"An ortsfesten Regalen, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen grundsätzlich folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:

• Hersteller oder Einführer,

• Typbezeichnung,

• Baujahr oder Kommissionsnummer,

• zulässige Fach- und Feldlasten

• maximale Last der Ladeeinheit,

• gegebenenfalls elektrische Kenndaten.

Die Angabe der zulässigen Fachlasten ist nicht erforderlich, wenn stattdessen die maximale Anzahl der Ladeeinheiten pro Fach und die maximale Last der Ladeeinheit angegeben sind.

Bei Regalen und Schränken, die von Hand be- und entladen werden und die eine Fachlast von weniger als 200 kg oder eine Feldlast von weniger 1000 kg besitzen (z. B. Büroregale), kann auf die oben genannten Angaben verzichten werden.

Die Fachlast ist diejenige Last, die in ein Fach eingebracht werden kann. Die Feldlast ist die Summe der Fachlasten in einem Feld, wobei in der Regel eine gleichmäßig verteilte Last zugrunde gelegt wird."


Umfangreiche Informationen zu Prüfung und Kennzeichnung von Regalen enthält die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" .