Ergebnisse 1 bis 20 von 46 Treffern
,• nicht ausreichend und gleichmäßig gespannte Hubketten,• Leckagen in der Hydraulik (Heben, Senken, Neigen, Anbaugeräte),• Risse an tragenden Teilen (z.B. Hubmast).Der Unternehmerbegriff ist nicht personenbezogen. Es sind alle Vorgesetzten betroffen, auf die Unternehmeraufgaben übertragen worden sind."In der DGUV Information 208-004 „Gabelstapler", welche sich derzeit in Überarbeitung befindet, sind unter 5 ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799
nach Abschnitt 5 ist der Nachweis einer ausreichenden Wirksamkeit (Einhaltung der Grenzwerte) zu erbringen.(5) Die Einrichtungen nach Absatz 4 sind mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Siehe TRBS 1203 und DGUV Regel 109-002."Gemäß § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prüfung befähigte ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
sind Messverfahren, Messwerte sowie das Prüfergebnis anzugeben.Somit gibt es seitens der DGUV unterschiedliche Anforderungen an den Unternehmer und den Prüfer.Aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes wäre die Dokumentation mit "bestanden" oder "nicht bestanden" ausreichend, auch wenn Messwerte sinnvoll wären.Hinweise:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.Auf ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
Aus arbeitsschutzrechtlichen Sicht trägt grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Wem Arbeitgeberpflichten Kraft ihres Aufgabengebietes obliegen, ist ebenfalls unter § 13 ArbSchG definiert:"Verantwortlich .. sind neben dem Arbeitgeber 1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3 ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
- und Sicherheitseinrichtungen. Kontrollen erfolgen ohne oder mit einfachen Hilfsmitteln."Bei der Festlegung der erforderlichen Kontrollen sind Herstellerinformationen, wie die Betriebsanleitung, zu berücksichtigen. In der Regel dürfte bei einem Flipchart eine Kontrolle auf offensichtliche Mängel (vergl. Ziffer 5.2 der TRBS 1201) ausreichend sein. ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl eines von Ihne ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
Ein Regal, das Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden.Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers, der berufs ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
als zur Prüfung befähigte Person. Sicht- und Funktionsprüfungen dürfen auch vom Benutzer/von der Benutzerin durchgeführt werden." ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15418
werden. Für die anderen durchzuführenden Messungen (z. B. Isolationswiderstandsmessung, Fehlerschleifenimpedanzmessung, Überprüfung der Wirksamkeit von Fehlerstromschutzeinrichtungen etc.) kann ggf. auch eine andere zugängliche Steckdose genutzt werden, so dass eine normgerechte Prüfung -mit Ausnahme der nicht durchführbaren Sicht- und Schutzleiterprüfungen an den unzugänglichen Steckdosen- erfolgen kann. ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
nicht im Vordergrund stehen, sondern eher die der mechanischen Sicherheit.Gefährdungen durch mangelnde Stabilität, wegfliegende Teile, scharfkantige Grate etc.sind typische denkbare Mängel, die insbesondere durch Sicht- und Funktionsprüfungen festgestellt werden können.Eventuell sind auch thermische Faktoren (insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung, z. B. bei der Ladung des Akkus) zu beachten.Abschließend sei noch ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16640
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
charakterisiert sein. Bei der wiederkehrenden Prüfung handelt es sich vielmehr um einen bewusst durchgeführten Vorgang, der die sicherheitstechnischen und formalen Belange nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie nach sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen für die Verwendung des Arbeitsmittels in den Blick nimmt, bewertet und dokumentiert.Aus hiesiger Sicht ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Aus ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können Prüfungen auch von angelernten unterwiesenen Mitarbeitern durchgeführt werden (z. B. Sicht- oder Funktionsprüfung an einem Werkzeug). Je komplizierter das Arbeitsmittel / die Anlage ist und damit auch die Prüfaufgabe, desto größere Anforderungen sind an die Qualifikation des Prüfers zu stellen. Etwas anders ist es bei Arbeitsmitteln, deren Sicherheit ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Ja, es ist ein Krankontrollbuch für den LKW-Ladekran zu führen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fa ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894
ist mit besonderen Risiken verbunden, da er mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar ist und die Geräte an Spannungen betrieben werden, die im Fehlerfall in Sekundenbruchteilen tödliche Stromstärken hervorrufen können. Wenn ungeprüfte und zudem ggf. alte oder vorgeschädigte Geräte verwendet werden, müssen die Schutzmaßnahmen deshalb entsprechend gut und wirksam sein.Aus unserer Sicht könnte ein hinreichendes ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
der Prüffristen sollten auf jeden Fall die Bedienungsanleitung des Herstellers und die darin enthaltenen Empfehlungen herangezogen werden.Die Frage nach den Anforderungen an den Prüfer lässt sich pauschal nicht beantworten. Dies ist abhängig von dem vom Hersteller vorgegebenen Prüfumfang. Bei manchen Geräten ist evtl. eine einfache, regelmäßige Sichtprüfung ausreichend, die von einer eingewiesenen Person ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
In der DGUV Information 208-032 "Auswahl und Benutzung von Steigleitern" ist hierzu unter der Nummer 5.2 folgendes nachzulesen:"Die Prüfungen sind von einer sachkundigen Person durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steigleitern hat ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 43307
. a. ausreichende 1. Kenntnisse über Beschaffenheit, Funktionsweise und Bedienkonzept des Arbeitsmittels,2. Erfahrung in der Verwendung von Arbeitsmitteln gleicher bzw. ähnlicher Bauart und Ausführung,3. Kenntnisse über die bei der Verwendung des Arbeitsmittels auftretenden Gefährdungenund des diesbezüglichen Unfallgeschehens,4. Kenntnisse der aktuellen einschlägigen Vorschriften und Regeln sowie des Standes ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715