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Welche Voraussetzungen braucht man, um Steigleitern zu prüfen?

KomNet Dialog 43307

Stand: 08.03.2021

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen

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Frage:

weiche Voraussetzungen braucht man, um Steigleitern zu prüfen

Antwort:

In der DGUV Information 208-032 "Auswahl und Benutzung von Steigleitern" ist hierzu unter der Nummer 5.2 folgendes nachzulesen:


"Die Prüfungen sind von einer sachkundigen Person durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.


Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steigleitern hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DGUV Regeln, DIN-Normen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Steigleitern beurteilen kann."


Hinweis:

Ob sich darüberhinaus weitere Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten, wie dem Baurecht ergeben, entzieht sich unserer Kenntnis. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.